So funktioniert die Grundversorgung mit Strom und Gas

Zuverlässige Energieversorgung: Ganz ohne Vertrag.

In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt jederzeit mit Strom und Gas versorgt wird. Dafür gibt es die sogenannte Grund- und Ersatzversorgung: Sie stellt sicher, dass auch in besonderen Situationen – etwa bei einem Umzug oder wenn Ihr bisheriger Lieferant insolvent geht – Strom fließt und die Wohnung warm bleibt.

In der Grundversorgung sind Sie jederzeit zuverlässig mit Strom und Gas versorgt. Sie können so lange in diesem Tarif bleiben, wie Sie möchten. Ihre monatlichen Abschläge zahlen Sie wie gewohnt, und einmal jährlich erhalten Sie eine Gesamtrechnung. Wenn sich die Preise ändern, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Das funktioniert ganz automatisch: Ohne dass Sie einen Vertrag abschließen müssen, springt der örtliche Grundversorger ein. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wer ist Ihr Grundversorger?

In Konstanz übernehmen wir, die Stadtwerke Konstanz, die Aufgabe des Grundversorgers. Wir garantieren Ihnen jederzeit eine zuverlässige Belieferung mit Strom und Gas – zu den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen.

Strom Grundversorgung

SeeEnergie ÖkostromBasis

  • kein Vertrag notwendig
  • keine Erstvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist: 10 Werktage
  • 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Quellen
  • persönlicher Rund-um-Service vor Ort, kostenloser Zugang zum Online-Serviceportal zur bequemen Online-Verwaltung
  • kostenlose Energieberatung inklusive

Preisbeispiel

2-Personenhaushalt, Jahresverbrauch 1.950 kWh, Preise inkl. aller Steuern und Umlagen

83 € / Monat

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Erdgas Grundversorgung

SeeEnergie ErdgasBasis

  • kein Vertrag notwendig
  • keine Erstvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist: 10 Werktage
  • persönlicher Rund-um-Service vor Ort, kostenloser Zugang zum Online-Serviceportal zur bequemen Online-Verwaltung
  • kostenlose Energieberatung inklusive

Preisbeispiel

70 m² Wohnfläche, Jahresverbrauch 9.800 kWh, Preise inkl. aller Steuern und Umlagen

121 € / Monat

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Müssen Sie sich für die Grundversorgung anmelden?

Nein, eine separate Anmeldung für die Grundversorgung ist nicht nötig. Sobald Sie in eine Wohnung einziehen und keinen anderen Vertrag abschließen, übernehmen wir automatisch die Versorgung mit Strom und Gas.

Wichtig: Um Ihre Versorgung übernehmen zu können, müssen Sie sich aktiv bei uns anzumelden. Hierfür benötigen wir Ihre Zählernummer und den Zählerstand. 

Hier erfahren Sie, wie Sie sich anmelden.

Illustration einer offenen Handfläche mit einer Pflanze und leuchtenden Glühbirne

Ist es sinnvoll, in der Grundversorgung zu bleiben?

Der Grundversorgungstarif ist in der Regel etwas teurer als unsere anderen Angebote. Das liegt unter anderem an der flexiblen Vertragslaufzeit, die uns weniger Planungssicherheit gibt. Zumeist lohnt sich ein Wechsel in einen unserer anderen Strom- oder Erdgastarife für Sie!

Der Grundversorgungsvertrag ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündbar.

Unsere Stromangebote

Wechseln lohnt sich (fast) immer!

Wer aus der Grundversorgung wechselt, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch von anderen attraktiven Vorteilen profitieren. Viele unserer Tarife bieten beispielsweise langfristige Preisgarantien oder ermöglichen Ihnen verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen.

Ein Vater sitzt auf dem Boden neben einem Fenster und liest seinem kleinen Kind ein Buch vor. Beide sind in warme Kleidung gehüllt, eine Lichterkette liegt am Boden und sorgt für gemütliches Licht.
Person liest ein Buch am Fenster mit mehreren Zimmerpflanzen, Strickdecke und Heizkörper im Hintergrund

Unsere Gasangebote

Finden Sie einen günstigeren Tarif.

Mit unseren Gas-Tarifen entdecken Sie sicher eine passende und günstigere Alternative zur Erdgas-Grundversorgung. Viele Tarife bieten beispielsweise langfristige Preisstabilität oder die Möglichkeit, verschiedene Förderungen in Anspruch zu nehmen.

Grundversorgung und Ersatzversorgung: Was ist der Unterschied?

Die Grundversorgung ist die reguläre Energieversorgung für Haushalte. Ein Grundversorgungsvertrag kommt automatisch zustande, wenn Sie Energie aus dem allgemeinen Netz entnehmen, ohne einen gesonderten Vertrag abgeschlossen zu haben. 

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Notversorgung für Strom oder Gas. Sie greift, wenn Ihr Energiebezug keinem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel, wenn Ihr bisheriger Lieferant insolvent wird. Auch hier sorgt der örtliche Grundversorger dafür, dass Sie zuverlässig mit Energie versorgt bleiben. Die Ersatzversorgung gilt maximal drei Monate. Wenn Sie in dieser Zeit keinen eigenen Vertrag abschließen, wechseln Sie danach automatisch in die Grundversorgung.

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