Fähre Lodi mit Radfahrer

FahrplanFähre Konstanz-Meersburg

Die Fähre fährt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr.
Alle Abfahrten der Autofähren ab Konstanz und Meersburg finden Sie übersichtlich auf dieser Seite.

Nächste Abfahrt nach Fahrplan

Ab FährhafenAbfahrt nach FahrplanAbfahrt inAuslastung ∅
Konstanz18:45 Uhr 10 Min
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Meersburg18:53 Uhr18 Min
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Aktuelles Verkehrsaufkommen siehe Webcams

Fahrpläne für Fährhäfen Konstanz und Meersburg

Ab Samstag, 1. April 2023, verkehrt die Fähre Konstanz-Meersburg an allen Wochentagen sowie an den Wochenenden und Feiertagen zwischen 9:00 und 19:00 Uhr im Schnellkurs:

Beim Schnellkurs verkehren die Fährschiffe mit einem verdichteten Fahrplan. Unter Aufhebung des regulären Fahrplans werden dabei tagsüber zusätzliche Abfahrten angeboten. Damit fährt rund alle zwölf Minuten je ein Fährschiff in beide Richtungen.

Ab Fährhafen Konstanz

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. 
In den Sommermonaten und zu Stoßzeiten verkehrt die Fähre im Schnellkurs.
Fahrplanänderungen vorbehalten.

Ab Fährhafen Meersburg

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. 
In den Sommermonaten und zu Stoßzeiten verkehrt die Fähre im Schnellkurs.
Fahrplanänderungen vorbehalten.

Bis 31. März 2023: Ab Fährhafen Konstanz

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. 
In den Sommermonaten und zu Stoßzeiten verkehrt die Fähre im Schnellkurs.
Fahrplanänderungen vorbehalten.

Bis 31. März 2023: Ab Fährhafen Meersburg

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. 
In den Sommermonaten und zu Stoßzeiten verkehrt die Fähre im Schnellkurs.
Fahrplanänderungen vorbehalten.

Informationen für Speditionen

Fahrzeuge, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, werden in der Zeit von 05:05  bis 22:35 Uhr transportiert.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Frischetransporte sind. Diese wird vom Fährebetrieb ausgestellt.

Fahrzeuge, deren tatsächliches Gesamtgewicht 40 Tonnen überschreitet, benötigen vor der Überfahrt mit der Fähre Konstanz-Meersburg eine Ausnahmegenehmigung. Füllen Sie bitte vorab folgenden Antrag aus:

Antrag und Genehmigung für die Nutzung der Autofähre Konstanz – Meersburg mit Fahrzeugen über 40 t tatsächliches Gesamtgewicht 

Senden Sie den ausgefüllten Antrag

  • per E-Mail an faehre@stadtwerke-konstanz.de
  • per Fax an +49 7531 803-3009
  • per Post an Stadtwerke Konstanz GmbH, Fährebetrieb, Schiffstraße 41, 78464 Konstanz

Sondertransporte mit Überbreite und/oder Überhöhe müssen gesondert geprüft werden.

Die Beförderung von Fahrzeugen wie Lastkraftwagen und Gegenständen auf den Fährschiffen der Fährverbindung zwischen Konstanz und Meersburg unterliegt gewissen Einschränkungen, denen die Bodenseeschifffahrtsordnung BSO zugrunde liegt.

Eine Überfahrt ist nicht möglich für  Fahrzeuge, die infolge ihrer Bauart, Beladung oder ihrem Zustand geeignet sind, das Schiff, seine Ladung und/oder die auf dem Schiff befindlichen Personen zu gefährden oder in unzumutbarer Weise zu belästigen.

Ebenfalls können Gegenstände nicht mit der Fähre überführt werden, welche folgende Kriterien nachweisen:

  • Gegenstände, die gemäß ADR als kennzeichnungspflichtig erfasst sind, sich ihrer Beschaffenheit nach nicht für die Beförderung auf dem See eignen oder gemäß BSO nicht zugelassen sind, insbesondere explosive, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe;
  • verdichtete und verflüssigte Gase, ausgenommen Kohlensäure, verdichtete Luft und Sauerstoff und besonders als Wasser gefährdend eingestufte Stoffe (Artikel 8.01 BSO).
Illustration einer Fähre mit Standortpunkt und 3 Personen