In 24-Stunden Energieanbieter wechseln: Was Sie bei Umzügen beachten müssen

Wichtige Neuigkeiten für Energiekundinnen und -kunden ab dem 6. Juni 2025: Ab diesem Stichtag gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb von einem Werktag ermöglicht – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Kurz gesagt hilft der 24-Stunden-Lieferantenwechsel dabei, Abläufe in der Energieversorgung zu vereinfachen und schneller zu machen.

In diesem Beitrag zeigen wir, was hinter der neuen gesetzlichen Regelung steckt – und was sie für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet.

Illustration einer offenen Handfläche mit einer Pflanze und leuchtenden Glühbirne

Das gilt es bei Umzügen zu beachten:

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.

  • Umzüge spätestens 14 Werktage vorher melden.

  • Wer zu spät dran ist, wird automatisch im Grundversorgungstarif beliefert.

  • Auch beim Auszug rechtzeitig Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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Vorsicht bei Um- und Auszügen 

Durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- oder Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.

Das bedeutet: Wer umzieht, muss sich spätestens 14 Werktage vorher beim Anbieter an- oder abmelden. Sonst klappt der Wechsel nicht rechtzeitig – und es kann unnötig teurer werden. 

Beispiel für den Umzug in Konstanz:

Konstanze zieht am 1. Juli 2025 in ihre neue Wohnung in Konstanz. Sie kümmert sich erst am 2. Juli um die Abmeldung ihres Stromvertrags an ihrer alten Adresse und die Anmeldung an der neuen – leider zu spät

Was passiert in der neuen Wohnung?

  • Der Grundversorger (in Konstanz die Stadtwerke Konstanz) beliefert Konstanze an ihrer neuen Adresse zunächst automatisch mit Strom im Tarif SeeEnergie ÖkostromBasis.
  • Ein Wechsel aus dem Grundversorgungstarif kann erst ab dem 17. Juli 2025 erfolgen – denn die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Ein rückwirkender Wechsel in einen günstigeren Tarif der Stadtwerke oder zu einem anderen Versorger ist nicht möglich. 
  • Für den Zeitraum vom 1. bis 16. Juli zahlt Konstanze in jedem Fall den teureren Grundversorgungstarif.

Was passiert in der alten Wohnung?

  • Der alte Stromtarif bleibt vorerst bestehen, selbst wenn Konstanze bereits ausgezogen ist.

  • Konstanze zahlt weiterhin für den Strom in ihrer alten Wohnung – so lange, bis sie sich offiziell abmeldet. Das bedeutet: Auch wenn sie dort gar nicht mehr wohnt, können ihr weiterhin Kosten entstehen – möglicherweise sogar für den Stromverbrauch des Nachmieters.

Umzug geplant?

Umzüge sind stressig – lassen Sie uns das mit der Energieversorgung übernehmen! Melden Sie einfach Ihren Umzug online und sorgen Sie dafür, dass Sie auch im neuen Zuhause vom ersten Tag an zuverlässig mit Energie versorgt werden. In den meisten Fällen können Sie Ihren bestehenden Energietarif problemlos in Ihre neue Wohnung mitnehmen. 

Melden Sie Ihren Einzug und Auszug unbedingt spätestens 14 Werktage vorher an! Das geht ganz einfach und schnell – mit nur wenigen Klicks. 

Ein junges Paar packt freudig Umzugskartons aus – im Hintergrund stehen gepackte weitere Umzugskartons, die auf den bevorstehenden Einzug hinweisen.

Der 24-Stunden Lieferantenwechsel im Detail

Die neuen Regeln betreffen vor allem die technischen Abläufe hinter den Kulissen. Endverbraucherinnen und -verbraucher bekommen davon in der Regel nichts mit. Wenn sie den Stromanbieter wechseln, müssen der alte und der neue Versorger, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber miteinander kommunizieren. Dazu werden elektronische Marktmeldungen ausgetauscht. Früher hatten alle Partner bis zu acht Tage Zeit, um alles zu regeln – künftig geht es deutlich schneller.

Können Sie Ihren Stromversorger nun innerhalb von 24 Stunden wechseln?

Theoretisch ja, praktisch jedoch nicht immer. Das liegt an den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, die bei den meisten Stromverträgen nach wie vor bestehen. Auch unsere Verträge haben festgelegte Laufzeiten und Kündigungsfristen, die unabhängig vom neuen Regelwerk für die technischen Abläufe weiterhin gültig sind. Wenn Ihr Vertrag noch eine Laufzeit hat, können Sie den Anbieter nach wie vor nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist wechseln. Wenn Sie sich im Grundversorgungstarif befinden – bei uns ist das der Tarif SeeEnergie ÖkostromBasis – gilt für Ihren Wechsel weiterhin eine Frist von 10 Werktagen.

Gilt das auch für Gas?

Ja. Der Gesetzgeber schreibt die neue Regelung derzeit zwar nur für den Strombereich vor. Damit es für Sie dennoch möglichst einfach und transparent bleibt, wenden wir sie aber auch beim Wechsel des Gaslieferanten an.

Wann startet die 24-Stunden-Frist?

Die 24-Stunden-Frist gilt nur an Werktagen. Beispiel: Sendet der Lieferant am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss der Netzbetreiber am Dienstag darauf antworten. Eine Anmeldung ist frühestens ab Mittwoch möglich – vorausgesetzt, es besteht keine Kündigungsfrist mehr.

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