
Aktuelles zum Busverkehr
Ab 1. April 2021 - Linien 2 und 12: Baustelle Fürstenbergstraße beendet
Treuebonus im April 2021
Aktuelle Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus
Seniorentaxi fährt ab 12. April 2021 nicht mehr
Vielfahrer? Sparen mit der Zeitkarte
Barrierefreier Umbau des Sternenplatzes
HandyTicket: Jederzeit verfügbar
Mehr Rücksicht nehmen: Klappe auf!
Werden Sie selbst aktiv und helfen Sie Menschen mit Rollstuhl beim Ein- und Ausstieg in unseren Roten Arnold.
Denn manchmal können unsere Busfahrer aus verschiedensten Gründen nicht sofort reagieren. Deshalb dürfen auch Sie jederzeit selbst die Klappe aufmachen - die Rollstuhlrampe aufklappen.
Und so funktioniert es:
Fertig! Die Fahrt kann losgehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Gemeinsam für mehr Rücksicht!
Mehr Konstanz im Leben. Deine Stadtwerke.
Fahrrad im Bus
Regelung der Fahrradmitnahme in Bussen der Stadtwerke Konstanz
Egänzend zu §11, Allgemeine Beförderungsbestimmungen weisen wir daraufhin, dass die Mitnahme von Fahrrädern unter Einhaltung folgender Regelungen möglich ist:
1. Fahrräder werden kostenfrei befördert, ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
2. Es werden maximal 2 Fahrräder ohne Anhänger (keine Sonderbauformen)auf der ausgewiesenen Fläche gegenüber der Mitteltür befördert, sofern ausreichend Platz vorhanden ist.
3. Kinderwägen, Fahrgäste im Rollstuhl und Fahrgäste ohne Fahrrad haben stets Vorrang. Gegebenenfalls ist die Beförderung des Fahrrads zu unterbrechen.
4. Keine Fahrradbeförderung von Montag - Freitag zwischen 7 - 9 Uhr, in Schulbussen, sowie auf der Linie 908 und in Anhängern.
5. Fahrgäste mit Fahrrad müssen stets bei ihrem Fahrrad bleiben und dieses mit dem dafür vorgesehenen Gurt sichern. Für entstehende Schäden haftet der Halter des Fahrrades.
6. Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob Fahrräder zur Mitnahme zugelassen werden.
7. Kinder unter 15 Jahren mit Fahrrad nur in Begleitung Erwachsener.