Heizungstausch mit Köpfchen
Alte Heizungen fressen Energie, Geld – und manchmal auch die Nerven. Je älter der Heizkessel, desto größer das Risiko für teure Reparaturen oder gar Totalausfall. Dennoch ist die Entscheidung für einen neuen Heizkessel eher Marathon als Sprint.
Doch bei aller Komplexität – wer den Heizungstausch rechtzeitig plant und sich professionell beraten lässt, wird Geld sparen und ganz nebenbei Gutes für Klima und Umwelt leisten.
Wir haben die wichtigsten Tipps beim Heizungstausch für Sie zusammengestellt:
Macht Ihre Heizung bald schlapp?
Ob sich der Austausch der bestehenden Heizung lohnt, zeigt oft schon ein kurzer Blick in den Heizkeller:
- Ist Ihre Heizung älter als 20 Jahre?
- Setzen Sie noch auf einen alten Öl- oder Gaskessel?
- Funktioniert die Steuerung Ihrer Heizung nicht mehr richtig?
- Gibt’s keine Ersatzteile für Ihre Anlage mehr?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, wird es Zeit, über eine neue Heizung nachzudenken.
Was erst einmal nach großem Aufwand und hohen Kosten klingt, hat tatsächlich aber Vorteile: Denn eine neue Heizung wird voraussichtlich deutlich effizienter arbeiten als Ihre bisherige Anlage. Dadurch spart sie nicht nur Energie, sondern meist auch bares Geld – besonders bei steigenden Preisen für Öl und Gas. So haben Sie die Investitionskosten bald wieder drin.
Gut beraten zum Heizungstausch:
Unsere unabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die passende Lösung für Ihr Zuhause zu finden – persönlich, kompetent und in der unverbindlichen Erstberatung sogar kostenlos.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Lösung für Ihre neue Heizung. Sprechen Sie uns gerne an.

Neue Heizung – aber welche?
Sobald klar ist, dass die alte raus muss, steht die nächste große Entscheidung an: Was kommt rein?
Die Auswahl an verschiedenen Technologien macht die Fragestellung nicht unbedingt einfacher. Wer früher nur zwischen Öl und Gas wählen musste, kann sich heute von Wärmepumpen über Solarthermie bis hin zu Hybridlösungen Gedanken machen.
Welche Heizung für Sie passt, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Vorstellungen und dem Dämmstandard Ihres Gebäudes ab. Bedenken Sie: Die neue Heizung bleibt in der Regel die nächsten 20 Jahre im Einsatz – die Wahl ist also gründlich zu überlegen.
Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit unserer unabhängigen Energieberatung – gemeinsam finden wir die beste Lösung. Grundsätzlich wird die Wahl in der Regel auf eine Wärmepumpe fallen – sie sind klimafreundlich, effizient und zukunftssicher.
Moderne Heiztechnologien im Überblick
Wärmepumpe | Für fast alle Gebäude geeignet |
Hybridheizung | Kombination aus Wärmepumpe und z. B. Gas oder Biomasse |
Wärmenetz-Anschluss | Übergabestation im Haus, Wärme kommt zentral |
Biomasse-Heizung | Verbrennt Holzpellets oder Hackschnitzel – braucht Lagerfläche |
Solarthermie | Unterstützt oder übernimmt die Warmwassererzeugung, geeignete Fläche wichtig |
Stromdirektheizung | Nur für Häuser mit sehr niedrigem Wärmebedarf |
Gas-Brennwertgerät | Einbau erlaubt (nicht förderfähig), Betrieb nur mit steigenden Anteilen an Biomethan oder Wasserstoff möglich |
Alles, was recht ist: Der gesetzliche Rahmen
Einfach alte Heizung raus, neue rein? Ganz so einfach ist es nicht – denn es gelten eine Reihe von gesetzliche Vorgaben:
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (BW): Wer seine alte Heizung austauscht, muss einen Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Bereits seit 2015 gilt die derzeitige Fassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von Baden-Württemberg. Es schreibt unter anderem vor, dass bei einem Heizungstausch innerhalb von 18 Monaten nachgewiesen werden muss, dass mindestens 15 % des Energiebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Dafür gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen: darunter zählen beispielsweise die Installation einer PV-Anlage, verschiedene Sanierungsmaßnahmen oder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Um herauszufinden, welche Erfüllungsoptionen optimal für Sie sind, unterstützt unsere Energieberatung Sie bei der Nachweisführung des EWärmeG.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Bereits heute gelten erste Anforderungen beim Austausch fossiler Heizungen. Es dürfen allerdings noch fossile Heizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllen. Spätestens ab Juli 2028 oder sobald eine kommunale Wärmeplanung mit Gebietsausweisung vorliegt, dürfen neue Heizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Ab 2029 müssen bestehende fossile Heizungen, die zwischen 31.12.2023 und 30.06.2028 eingebaut wurden, schrittweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden: Der Anteil an erneuerbaren Energien beträgt ab 2029 15 %, ab 2035 30 % und ab 2024 60 % der bereitgestellten Wärme. Ab 2045 ist der Betrieb rein fossiler Heizungen vollständig verboten.
Wichtig: Wenn Sie sich für eine neue Heizung entscheiden, dann prüfen Sie auch, ob diese auch langfristig die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Und, Sie kennen es bereits: Lassen Sie sich von unserer unabhängigen Energieberatung helfen.

Staat zahlt mit: Bis zu 70 % Förderung für Ihre neue Heizung
Heizung modernisieren und dabei Geld vom Staat kassieren? Das klingt nicht nur gut – es ist auch so.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) belohnt den Austausch alter Heizsysteme mit satten Zuschüssen!
Folgende Fördersätze gelten:
- 30 % Grundförderung für Heizungen mit mind. 65 % erneuerbarer Energie
- 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme
- 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für Selbstnutzer, die schnell handeln
- 30 % Einkommens-Bonus, wenn das Jahresbrutto unter 40.000 € liegt
Falls alle Fördersätze zutreffen, ist die Maximalförderung auf 70 % gedeckelt.
Förderfähige Kosten: Für die erste Wohneinheit 30.000 €, für 2-6 Wohneinheiten 15.000 €/Einheit, ab der siebten Wohneinheit 7.000 €/Einheit.
Unser Tipp: Zusätzlich gibt’s zinsgünstige Ergänzungskredite. Unsere Energieberatung unterstützt Sie bei der Auswahl und der Beantragung der korrekten Förderungen.
Fazit: Rechtzeitig planen und beraten lassen, richtig handeln
Ein Heizungstausch ist kein Spaß – aber auf lange Sicht ein echter Gewinn. Fürs Klima, fürs Konto und fürs gute Gefühl, mit moderner Technik gut versorgt zu sein.
Wer jetzt plant, spart später doppelt – und mit unserer Energieberatung haben Sie einen erfahrenen Partner an der Seite.

Ihr Heizungstausch: Musterrechnung 1:
Annahmen: Einfamilienhaus, selbst bewohnt; Haushaltsnettoeinkommen: > 40.000 €; Kosten Wärmepumpe: 40.000 €.
Förderfähige Kosten (gedeckelt): 30.000 €
30 % Grundförderung
5 % Effizienzbonus: Luft-Wasser-Wärmepumpe wird mit natürlichem Kältemittel betrieben
20 % Klimageschwindigkeitsbonus: die Eigentümer leben selbst im Haus, die funktionierende Gasheizung wurde nach über 20 Jahren Betrieb ausgebaut und entsorgt
Insgesamt erhält die Familie 55 % von 30.000 € förderfähigen Kosten. Nach Abzug der Förderung bleiben Kosten von ca. 23.500 €.
Ihr Heizungstausch: Musterrechnung 2:
Annahmen: Mehrfamilienhaus mit fünf Parteien, darunter zwei selbstgenutzte Wohneinheiten, wovon bei einer Wohneinheit das Haushaltsnettoeinkommen unter 40.000 € liegt; Kosten Wärmepumpe: 65.000 €.
Förderfähige Kosten (gedeckelt): 90.000 €
- Eine Wohneinheit: 30.000 € +
- Vier Wohneinheiten: je 15.000 €, insgesamt 60.000 €
Folgende Fördermittel können beim Heizungstausch geltend gemacht werden:
- 30 % Grundförderung
- 5 % Effizienzbonus: Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Die Eigentümer der Wohneinheit leben selbst im Mehrfamilienhaus. Die vorhandene, funktionstüchtige Gasheizung wurde nach über 20 Jahren Betrieb fachgerecht ausgebaut und entsorgt.
- 30 % Einkommensbonus: Für eine selbstgenutzte Wohneinheit, in der ein Haushalt mit einem Nettoeinkommen von unter 40.000 € lebt, kann zusätzlich ein Einkommensbonus von 30 % gewährt werden.
Durch die verschiedenen Fördermittel reduziert sich der Eigenanteil an den Kosten für die fünf Parteien deutlich. Während drei Parteien jeweils 8.450 € für den Tausch der Heizanlage bezahlen, profitiert der Selbstnutzer von einer Kostenreduktion auf 4.850 €, und der Haushalt mit einem Einkommen unter 40.000 € zahlt nur 3.050 €.
