Jetzt noch mehr sparen: Reduzierung der Umlagen für Wärmepumpen

Als Betreiber einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die KWKG- und Offshore-Umlage seit 2025 sparen.

Tragen Sie einfach Ihre Daten in unser Online-Formular ein und profitieren Sie von der Umlagenreduzierung.

Hier finden Sie noch einmal die Anspruchsvoraussetzungen in der Übersicht: 

Ihre Wärmepumpe ist anspruchsberechtigt, wenn sie

  • über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden ist,
  • Sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind und
  • keine offenen Rückforderungsansprüche gegen Sie bestehen.

Jetzt Daten übermitteln

Warum wir nach Ihrem Jahresverbrauch fragen

Vielleicht fragen Sie sich, warum wir Sie nach Ihrem Jahresverbrauch fragen. Der Grund ist ganz einfach: Wir rechnen Ihren Stromverbrauch nicht automatisch zum Jahresende ab, sondern rollierend – also zu einem Stichtag, der im Laufe des Jahres liegt. Deshalb liegt uns nicht in jedem Fall ein Zählerstand genau zum 31.12. vor.

Für die Beantragung der Umlagebefreiung wird jedoch der Verbrauch im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember benötigt. Wenn Ihnen dieser Wert nicht vorliegt, ist das kein Problem: In diesem Fall übermitteln wir für Sie einen hochgerechneten Jahresverbrauch. Dieser wird auf Basis der bei uns vorhandenen Ablesewerte ermittelt und auf 365 Tage umgerechnet.

Damit wir Ihren Jahresverbrauch künftig nicht mehr rechnerisch ermitteln müssen, stellen wir die Abrechnung Ihres Wärmepumpen-Zählers um: Zukünftig rechnen wir diesen jeweils zum 31.12. ab. Bitte lesen Sie dafür am 31.12. jeden Jahres Ihren Zählerstand ab und senden Sie uns diesen zu – wir erinnern Sie natürlich rechtzeitig daran.

So geht es nach der Übermittlung Ihrer Daten weiter

Wir geben Ihre übermittelten Daten an den Netzbetreiber weiter und informieren Sie, sobald uns eine Rückmeldung von ihm vorliegt.

Durch die rollierende Abrechnung ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Verbrauch für das Jahr 2025 noch nicht vollständig abgerechnet wurde. Deshalb wird sich die Umlagebefreiung voraussichtlich aus zwei Teilen zusammensetzen: einer Rückzahlung für bereits abgerechnete Zeiträume und einer Senkung des Strompreises für die noch folgenden Monate.

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