GewinnspielTeilnahmebedingungen
Gewinnspiel Europa-Park Rust
Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter
- Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Konstanz GmbH, Max-Stromeyer-Straße 21-29, 78467 Konstanz (Veranstalter).
- Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
§ 2 Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, dessen Tochtergesellschaften oder dessen Beteiligungen sowie Angehörige der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse ist nicht möglich.
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur im Zeitraum von 10.07.2023 bis 31.08.2023, (23:59 Uhr) möglich.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt im Rahmen eines Abschluss des Tarifs SeeEnergie ErdgasFix24 oder SeeEnergie ErdgasOnline24 automatisch. Doppelte Teilnahme erhöht nicht die Gewinnchance.
- Das Gewinnspiel und die anschließende Verlosung stehen in keiner Verbindung zu Facebook/Twitter/Instagram und weiteren Social-Media-Kanälen.
- Über die Verlosung kann kein Schriftwechsel geführt werden.
§ 3 Abwicklung des Gewinnspiels
- Der/die Gewinner/in wird per E-Mail bis zum 15.09.2023 (23:59 Uhr) benachrichtigt. Der/die Gewinner/in wird aufgefordert, persönliche Daten (Vor- und Zuname, Adresse) unter der Mail-Adresse newsletter@stadtwerke-konstanz.de mitzuteilen. Die Gutscheine werden spätestens 2 Wochen nach Zugang persönlicher Daten verschickt. Versender ist die Stadtwerke Konstanz GmbH. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Zustellung persönlicher Daten spätestens zum 30.09.2023 (23:59Uhr) nicht erfolgt.
§ 4 Ausschluss von der Teilnahme
- Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer/innen von dem Gewinnspiel auszuschließen.
- Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer/innen auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
- Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
- Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grunde, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
§ 5 Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
- Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
§ 6 Datenschutz
- Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.stadtwerke-konstanz.de/legal/datenschutz/ abrufen können.
§ 7 Haftung des Veranstalters
- Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
- Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern
§ 8 Schlussbestimmungen
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.