Trotz sinkender Energiepreise: Abschläge bleiben vorerst unverändert

Erleichterung auf den Energiemärkten: Die Preise für Strom und Erdgas sind gesunken, und die Gasspeicher in Deutschland sind vor dem Einsetzen der kalten Jahreszeit gut gefüllt. Das führt zu einer Senkung der Energiekosten für Endverbraucherinnen und -verbraucher. 

Bereits zum 1. Oktober 2023 haben wir Ihre Erdgaspreise gesenkt. Ab dem 1. Januar 2024 werden auch die Strompreise gesenkt, um sich der veränderten Beschaffungssituation anzupassen.

Was bedeuten die Kostensenkungen für Sie?

Auch Sie profitieren von den niedrigeren Beschaffungskosten, da Ihr Strom- und Gastarif künftig weniger teuer sein wird als im vergangenen Vertragsjahr.

  • Ein Musterhaushalt mit einer Wohnfläche von 70 m² spart durch die gesunkenen Gaspreise etwa 240 Euro pro Jahr.
  • Ein Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.400 Kilowattstunden spart durch die gesunkenen Strompreise etwa 110 Euro pro Jahr.

Neben den reinen Energiekosten beeinflussen derzeit andere Faktoren Ihren Strom- und Gaspreis wesentlich. Das staatliche Entlastungspaket, bestehend aus Mehrwertsteuersenkung (nur bei Gas) und Preisbremse (Gas und Strom) reduziert Ihren Strompreis derzeit künstlich. Fraglich ist, wann diese Unterstützungsmaßnahmen auslaufen. Sicher ist jedoch, dass durch das Ende der staatlichen Hilfen die Energiekosten für die Verbraucher*innen mindestens kurzzeitig steigen werden.  

Das ist der Grund, warum wir uns trotz sinkender Energiepreise dafür entschieden haben, Ihre monatlichen Abschläge für Strom und Gas zunächst nicht zu senken. Dadurch beugen wir ständigen Anpassungen durch künftige Entwicklungen vor.

Staatliche Entlastung bei Energiekosten verzögern Wirkung der Preissenkungen

Normalerweise würden sinkende Energiekosten direkte Auswirkungen auf Ihre monatlichen Abschlagszahlungen haben. Dieser Effekt wird jedoch stark durch die derzeit geltende staatliche Preisbremse für Strom und Gas beeinflusst.

Unsere Energiepreissenkung führt nicht automatisch dazu, dass Ihr Strom- bzw. Gastarif unter die staatlich festgelegte Preisgrenze fällt. Solange Ihr Tarif über dieser Grenze liegt, profitieren Sie weiterhin von der staatlichen Hilfe und zahlen höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom. Die Auswirkungen unserer Preissenkung, also auch sinkende Abschläge, treten in diesem Fall erst ein, sobald die Preisbremsen auslaufen.

Das wird keinesfalls vor dem 31. Dezember 2023 sein. Eine mögliche Verlängerung der staatlichen Entlastung bis zum 31. März 2024 wird derzeit im Bundestag diskutiert. Wann die ebenfalls einflussreiche Mehrwertsteuerreduktion auf Erdgas und somit eine Erhöhung der derzeitigen 7 auf 19 Prozent erfolgt, ist ebenfalls noch nicht final geklärt.

Unten haben wir ein Rechenbeispiel, welchen Anteil die staatlichen Entlastungsmaßnahmen derzeit an Ihren Gaskosten haben und wie diese die Auswirkung unserer Preissenkung verzögert, für Sie vorbereitet.

Wie geht es weiter?

Falls die Preisbremse und/oder die Mehrwertsteuerreduktion auf Erdgas zum 1. Januar 2024 oder zum 31. März 2024 aufgehoben wird, steigen die Energiekosten, da die staatlichen Subventionen entfallen. Die dadurch resultierende Kostensteigerung würde zu einer erneuten Anpassung des Abschlagsbetrags führen, in diesem Fall zu einer Erhöhung.

Zusätzlich wirken sich auch der derzeit reduzierte Mehrwertsteuersatz (7 Prozent) und die geplante Erhöhung des staatlich festgelegten CO₂-Preises zum 1. Januar 2024 auf Ihren Erdgaspreis aus.

Rechenbeispiel: Entlastung durch Mehrwertsteuersenkung (nur Gas)

29.000 KilowattstundenJahresverbrauchsprognose
19,975 CentArbeitspreis je Kilowattstunde inkl. 19 % MwSt.
– 18,024 CentArbeitspreis je Kilowattstunde inkl. 7 % MwSt.
=1,951 Cent
* 29.000 Kilowattstundenerwarteter jährlicher Verbrauch
=565,79 Euro
565,79 EuroEntlastung aus Arbeitspreisreduzierung aufgrund reduzierter MwSt. (7 %)
  
155,97 EuroGrundpreis jährlich inkl. 19 % MwSt.
– 140,40 EuroGrundpreis jährlich inkl. 7 % MwSt.
=15,57 Euro
15,57 EuroEntlastung aus Grundpreisreduzierung aufgrund reduzierter MwSt. (7 %)
  
565,79 EuroEntlastung aus Arbeitspreisreduzierung
+ 15,57 EuroEntlastung aus Grundpreisreduzierung
=581,36 Euro
581,36 EuroGesamtentlastung durch reduzierte MwSt. (7 %)


Kund*in im Tarif „SeeEnergie ErdgasFix“, Stufe 3

Rechenbeispiel: Entlastung durch Preisbremse vor Preissenkung

29.000 KilowattstundenJahresverbrauchsprognose
* 0,880 Prozent des Entlastungskontingents
=23.200 Kilowattstunden
/ 12Monate / Jahr
=1.933 Kilowattstunden
1.933 KilowattstundenMonatliches Entlastungskontingent
  
* 6,024Arbeitspreis mit reduzierter MwSt. – Preisbremse (18,024 Cent – 12 Cent)
=116,45 Euro
116,45 EuroMonatliche Entlastung durch Preisbremse
* 12Monate / Jahr
1.397,40 EuroJährliche Entlastung durch Preisbremse


Kund*in im Tarif „SeeEnergie ErdgasFix“, Stufe 3

In diesem Beispiel wären ohne die preissenkenden Maßnahmen der Regierung rund 5.950 Euro fällig gewesen. 

Durch staatliche Unterstützung werden die Gaskosten in genanntem Beispiel jährlich 

  • aufgrund der Mehrwertsteuersenkung um 582 Euro und 
  • aufgrund der Preisbremse um 1.397 Euro

reduziert.

Dadurch mindert sich die Forderung auf um etwa 1.980 Euro, was etwa 165 Euro pro Monat entspricht.

Vergleich: Entlastung durch Preisbremse nach Preissenkung

29.000 KilowattstundenJahresverbrauchsprognose
* 1,310Arbeitspreis mit reduzierter MwSt. – Preisbremse (13,310 Cent – 12 Cent)
=25,35 Euro
25,35 EuroMonatliche Entlastung durch Preisbremse
* 12Monate / Jahr
304,20 EuroJährliche Entlastung durch Preisbremse


Kund*in im Tarif „SeeEnergie ErdgasFix“, Stufe 3

Anstelle einer Entlastung im Rahmen der Preisbremse in Höhe von 1.397 Euro jährlich werden nach der Preissenkung sowie den Tarifwechsel in den Tarif SeeEnergie ErdgasFix24 nur noch 304 Euro durch den Staat erlassen.   

Durch die Preissenkung würde die Abschlagsreduktion in angeführtem Beispiel lediglich etwa 25 Euro betragen. 

Sie möchten Ihren Abschlag dennoch anpassen?

Ihren Abschlag können Sie jederzeit über unser kostenloses Online-Serviceportal anpassen. Registrieren Sie sich jetzt mit Ihrer E-Mail-Adresse und verknüpfen Sie Ihr Vertragskonto mit der entsprechender Zähler- und Kundennummer.

Zum Serviceportal