Trotz sinkender Energiepreise: Abschläge bleiben vorerst unverändert
Erleichterung auf den Energiemärkten: Die Preise für Strom und Erdgas sind gesunken, und die Gasspeicher in Deutschland sind vor dem Einsetzen der kalten Jahreszeit gut gefüllt. Das führt zu einer Senkung der Energiekosten für Endverbraucherinnen und -verbraucher.
Bereits zum 1. Oktober 2023 haben wir Ihre Erdgaspreise gesenkt. Ab dem 1. Januar 2024 werden auch die Strompreise gesenkt, um sich der veränderten Beschaffungssituation anzupassen.
Was bedeuten die Kostensenkungen für Sie?
Auch Sie profitieren von den niedrigeren Beschaffungskosten, da Ihr Strom- und Gastarif künftig weniger teuer sein wird als im vergangenen Vertragsjahr.
- Ein Musterhaushalt mit einer Wohnfläche von 70 m² spart durch die gesunkenen Gaspreise etwa 240 Euro pro Jahr.
- Ein Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.400 Kilowattstunden spart durch die gesunkenen Strompreise etwa 110 Euro pro Jahr.
Neben den reinen Energiekosten beeinflussen derzeit andere Faktoren Ihren Strom- und Gaspreis wesentlich. Das staatliche Entlastungspaket, bestehend aus Mehrwertsteuersenkung (nur bei Gas) und Preisbremse (Gas und Strom) reduziert Ihren Strompreis derzeit künstlich. Fraglich ist, wann diese Unterstützungsmaßnahmen auslaufen. Sicher ist jedoch, dass durch das Ende der staatlichen Hilfen die Energiekosten für die Verbraucher*innen mindestens kurzzeitig steigen werden.
Das ist der Grund, warum wir uns trotz sinkender Energiepreise dafür entschieden haben, Ihre monatlichen Abschläge für Strom und Gas zunächst nicht zu senken. Dadurch beugen wir ständigen Anpassungen durch künftige Entwicklungen vor.
Staatliche Entlastung bei Energiekosten verzögern Wirkung der Preissenkungen
Normalerweise würden sinkende Energiekosten direkte Auswirkungen auf Ihre monatlichen Abschlagszahlungen haben. Dieser Effekt wird jedoch stark durch die derzeit geltende staatliche Preisbremse für Strom und Gas beeinflusst.
Unsere Energiepreissenkung führt nicht automatisch dazu, dass Ihr Strom- bzw. Gastarif unter die staatlich festgelegte Preisgrenze fällt. Solange Ihr Tarif über dieser Grenze liegt, profitieren Sie weiterhin von der staatlichen Hilfe und zahlen höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom. Die Auswirkungen unserer Preissenkung, also auch sinkende Abschläge, treten in diesem Fall erst ein, sobald die Preisbremsen auslaufen.
Das wird keinesfalls vor dem 31. Dezember 2023 sein. Eine mögliche Verlängerung der staatlichen Entlastung bis zum 31. März 2024 wird derzeit im Bundestag diskutiert. Wann die ebenfalls einflussreiche Mehrwertsteuerreduktion auf Erdgas und somit eine Erhöhung der derzeitigen 7 auf 19 Prozent erfolgt, ist ebenfalls noch nicht final geklärt.
Unten haben wir ein Rechenbeispiel, welchen Anteil die staatlichen Entlastungsmaßnahmen derzeit an Ihren Gaskosten haben und wie diese die Auswirkung unserer Preissenkung verzögert, für Sie vorbereitet.
Wie geht es weiter?
Falls die Preisbremse und/oder die Mehrwertsteuerreduktion auf Erdgas zum 1. Januar 2024 oder zum 31. März 2024 aufgehoben wird, steigen die Energiekosten, da die staatlichen Subventionen entfallen. Die dadurch resultierende Kostensteigerung würde zu einer erneuten Anpassung des Abschlagsbetrags führen, in diesem Fall zu einer Erhöhung.
Zusätzlich wirken sich auch der derzeit reduzierte Mehrwertsteuersatz (7 Prozent) und die geplante Erhöhung des staatlich festgelegten CO₂-Preises zum 1. Januar 2024 auf Ihren Erdgaspreis aus.
Rechenbeispiel: Entlastung durch Mehrwertsteuersenkung (nur Gas)
29.000 Kilowattstunden | Jahresverbrauchsprognose |
19,975 Cent | Arbeitspreis je Kilowattstunde inkl. 19 % MwSt. |
– 18,024 Cent | Arbeitspreis je Kilowattstunde inkl. 7 % MwSt. |
= | 1,951 Cent |
* 29.000 Kilowattstunden | erwarteter jährlicher Verbrauch |
= | 565,79 Euro |
565,79 Euro | Entlastung aus Arbeitspreisreduzierung aufgrund reduzierter MwSt. (7 %) |
155,97 Euro | Grundpreis jährlich inkl. 19 % MwSt. |
– 140,40 Euro | Grundpreis jährlich inkl. 7 % MwSt. |
= | 15,57 Euro |
15,57 Euro | Entlastung aus Grundpreisreduzierung aufgrund reduzierter MwSt. (7 %) |
565,79 Euro | Entlastung aus Arbeitspreisreduzierung |
+ 15,57 Euro | Entlastung aus Grundpreisreduzierung |
= | 581,36 Euro |
581,36 Euro | Gesamtentlastung durch reduzierte MwSt. (7 %) |
Kund*in im Tarif „SeeEnergie ErdgasFix“, Stufe 3
Rechenbeispiel: Entlastung durch Preisbremse vor Preissenkung
29.000 Kilowattstunden | Jahresverbrauchsprognose |
* 0,8 | 80 Prozent des Entlastungskontingents |
= | 23.200 Kilowattstunden |
/ 12 | Monate / Jahr |
= | 1.933 Kilowattstunden |
1.933 Kilowattstunden | Monatliches Entlastungskontingent |
* 6,024 | Arbeitspreis mit reduzierter MwSt. – Preisbremse (18,024 Cent – 12 Cent) |
= | 116,45 Euro |
116,45 Euro | Monatliche Entlastung durch Preisbremse |
* 12 | Monate / Jahr |
1.397,40 Euro | Jährliche Entlastung durch Preisbremse |
Kund*in im Tarif „SeeEnergie ErdgasFix“, Stufe 3
In diesem Beispiel wären ohne die preissenkenden Maßnahmen der Regierung rund 5.950 Euro fällig gewesen.
Durch staatliche Unterstützung werden die Gaskosten in genanntem Beispiel jährlich
- aufgrund der Mehrwertsteuersenkung um 582 Euro und
- aufgrund der Preisbremse um 1.397 Euro
reduziert.
Dadurch mindert sich die Forderung auf um etwa 1.980 Euro, was etwa 165 Euro pro Monat entspricht.
Vergleich: Entlastung durch Preisbremse nach Preissenkung
29.000 Kilowattstunden | Jahresverbrauchsprognose |
* 1,310 | Arbeitspreis mit reduzierter MwSt. – Preisbremse (13,310 Cent – 12 Cent) |
= | 25,35 Euro |
25,35 Euro | Monatliche Entlastung durch Preisbremse |
* 12 | Monate / Jahr |
304,20 Euro | Jährliche Entlastung durch Preisbremse |
Kund*in im Tarif „SeeEnergie ErdgasFix“, Stufe 3
Anstelle einer Entlastung im Rahmen der Preisbremse in Höhe von 1.397 Euro jährlich werden nach der Preissenkung sowie den Tarifwechsel in den Tarif SeeEnergie ErdgasFix24 nur noch 304 Euro durch den Staat erlassen.
Durch die Preissenkung würde die Abschlagsreduktion in angeführtem Beispiel lediglich etwa 25 Euro betragen.

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