Alles was recht ist: Diese rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten
Die Entscheidung für eine eigene Photovoltaikanlage bringt viele Vorteile. Mit Ihrem eigenen kleinen Kraftwerk werden Sie unabhängiger vom Strommarkt und können durch den Eigenverbrauch Ihre Energiekosten senken.
Gleichzeitig sind aber auch bauliche Vorgaben und steuerliche Regelungen zu beachten. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst.
PV-Anlagen sind in Baden-Württemberg genehmigungsfrei
In Baden‑Württemberg benötigen private Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden keine Baugenehmigung. Das gilt sowohl für Aufdach- als auch für Indachanlagen.
Ausnahmen, in denen eine Genehmigung oder besondere Maßnahmen erforderlich sind:
- Denkmalgeschützte Gebäude
Hier ist zwingend eine Genehmigung bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzuholen. - Asbestbelastete Dächer
Bei Dächern mit Asbest ist die Installation einer PV‑Anlage ohne vorherige Sanierung gesetzlich untersagt.
Auch ohne Genehmigungspflicht sinnvoll: Informieren Sie vor dem Baubeginn Ihre Nachbarschaft über das Bauvorhaben. Vor allem dann, wenn durch einen möglichen Schattenwurf von Bäumen oder Gebäuden Ertragseinbußen drohen.
In seltenen Fällen kann es auch zu Blendwirkungen durch reflektiertes Sonnenlicht kommen. Auch dann sollten Sie frühzeitig den Kontakt zu Ihren Nachbarn suchen.
Pflicht zur Anmeldung
Auch wenn für die Installation keine Baugenehmigung nötig ist, muss jede PV-Anlage angemeldet werden:
- beim Netzbetreiber (in Konstanz: Stadtwerke Konstanz)
- bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR).
Anmeldung beim Netzbetreiber
In der Regel übernimmt der Solarteur die Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie können Ihre PV-Anlage aber auch selbst bei uns anmelden. Dafür ist jedoch einiges an technischem Fachwissen zur Anlage erforderlich. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Installateur darüber, wer die Anmeldung übernimmt.
Das ist bei der Anmeldung zu beachten:
- Vor Inbetriebnahme: Netzanschlussbegehren stellen.
- Nach Inbetriebnahme: Meldung von Datum, Leistung und Bestätigung der fachgerechten Installation.
Der Netzbetreiber erhält das Inbetriebnahmeprotokoll und die MaStR-Bestätigung.
Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Spätestens 28 Tage nach der Inbetriebnahme ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchzuführen. Ohne Registrierung entfällt der Anspruch auf EEG-Einspeisevergütung. Dafür werden die Anlagendaten online bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Die Anmeldung übernimmt zumeist ebenfalls der Solateur oder unterstützt Sie auf Anfrage dabei.

Kurz und knapp: Diese Steuer gibt es
- Gewerbesteuer
Fällt bei privaten PV-Anlagen praktisch nicht an und ist nur bei großen, gewerblich betriebenen Anlagen relevant. Die meisten privaten PV-Anlagen sind davon befreit. - Umsatzsteuer
Für Kauf und Installation von PV-Anlagen sowie Stromspeichern gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Betreiberinnen und Betreiber kleiner PV-Anlagen brauchen sich in der Regel nicht mehr mit der Umsatzsteuer auseinanderzusetzen. - Einkommensteuer
Einkünfte aus PV-Anlagen bis 30 kW bzw. 15 kW je Wohneinheit sind einkommensteuerfrei. Das gilt auch rückwirkend für Bestandsanlagen und auf den selbst verbrauchten Strom.
Und was ist mit der Einkommenssteuer?
Sobald die PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, werden mit dem produzierten Strom Erträge generiert. Für die meisten privaten PV-Anlagen fällt seit 2022 keine Einkommensteuer mehr an.
Einkommenssteuerbefreit sind Anlagen
bis 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden,
bis 15 kW (peak) pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern,
insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem.
Nur größere Anlagen oberhalb dieser Grenzen müssen Gewinne weiterhin versteuern.
Um in Sachen Steuer alles korrekt abzubilden und Fallstricke zu umgehen, empfehlen wir eine PV-erfahrene Steuerberatungskanzlei hinzuzuziehen.
Wird man durch Betrieb einer PV-Anlage zum Unternehmer?
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Eigenheims in Betrieb nimmt, gilt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich als umsatzsteuerlicher Unternehmer. Rein formal sind Sie damit umsatzsteuerpflichtig.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt jedoch für Kauf, Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen und Stromspeicher der Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer). Für private Betreiber kleiner Anlagen ist die Umsatzsteuer damit praktisch kein Thema mehr.
Für Betreiberinnen und Betreiber kleiner PV-Anlagen heißt das: Sie gelten zwar formal als Unternehmer, müssen aber weder Umsatzsteuer zahlen noch zwingend eine Anmeldung beim Finanzamt vornehmen.
Wann ist eine Gewerbeanmeldung nötig?
Nur sehr selten. Und zwar dann, wenn der jährliche Netto-Gewinn der Anlage über 24.500 Euro liegt. Bei Solaranlagen für private Haushalte trifft dies jedoch nur sehr selten zu.
Ebenfalls gewerbesteuerpflichtig sind Solaranlagen, die auf dem Dach eines gewerblich genutzten Gebäudes installiert sind. Dann auch unabhängig von der Anlagengröße oder dem erzielten Gewinn.
Wichtige Gesetze für Einspeiser
Die Erzeugung von eigens produzierten Strom und dessen Einspeisung in das öffentliche Netz ist ein vielfältiges und sich stetig weiterentwickelndes Thema. Eine Menge an Vorgaben, Pflichten und Regeln machen es Ihnen nicht immer leicht, den Überblick zu behalten.
Welches Gesetz sich womit beschäftigt und was darin geregelt wird, haben wir in unserem Überblick für Sie zusammengefasst.

Downloads
Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg hat wichtige Informationen und Tipps zum Erwerb und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage im privaten Haushalt zusammengestellt.




