Strom vom eigenen Dach
So melden Sie Ihre PV-Anlage an
Mit Ihrer eignen Photovoltaikanlage erfüllen Sie sich den Wunsch nach mehr Flexibilität und geringeren Stromkosten. Egal, ob Sie den selbst produzierten und nachhaltigen Strom vom Hausdach selbst verbrauchen oder ihn ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie bei der Installation Ihrer Anlage einiges beachten.
Bei sämtlichen wichtigen Fragen rund um die Themen Machbarkeit, Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit Ihrer geplanten Anlage unterstützt Sie Ihr Elektrofachbetrieb.
Sobald die Planung abgeschlossen ist, muss Ihre PV-Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. In Konstanz sind das wir. Was Sie bei der Anmeldung beachten müssen, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen für die Anmeldung Ihrer PV-Anlage
Da einiges an technischem Wissen notwendig ist, meldet in der Regel Ihre Elektrofachkraft die neue Photovoltaikanlage in Ihrem Namen bei uns an. Selbstverständlich können Sie Ihre Anlage aber natürlich auch eigenständig anmelden.
Nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Insofern die Prüfung erfolgreich ist, erhalten Sie nach wenigen Wochen die Anschlusszusage.
Unterlagen, die Sie für die Anmeldung benötigen:
- Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen
- Anlagenleistung und Messkonzept
- Angaben zum Netzsicherheitsmanagement
Sobald wir Ihnen die Zusage über die Installation Ihrer Photovoltaikanlage erteilt haben, kann der von Ihnen ausgesuchte Elektrofachbetrieb mit der Installation Ihrer Anlage beginnen.

PV-Pflicht in Baden-Württemberg
- Ab 01.01.2022: Neubau Nichtwohngebäude
- Ab 01.05.2022: Neubau Wohngebäude
- Ab 01.01.2023: Bei grundlegenden Dachsanierungen
Sonderfall steckerfertige PV-Anlage
Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen erhalten derzeit viel Aufmerksamkeit.
Sogenannte steckerfertige PV-Anlagen sind die einfachste Form, selbst erzeugten Solarstrom zu nutzen. In der Regel bestehen die kleinen Anlagen aus maximal zwei Modulen und haben nicht mehr als 600 Watt. Mithilfe einer speziellen Energiesteckdose kann die Anlage dann mit dem Stromkreis verbunden werden.
Bitte beachten Sie, dass auch steckerfertige Anlagen anmeldepflichtig sind.
Das gilt es bei steckerfertigen PV-Anlagen zu beachten
- Mieter*innen müssen vor der Inbetriebnahme prüfen, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt ist
- Die Installation der Anlage hat nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen. Eventuell ist eine spezielle Energiesteckdose notwendig.
- Steckerfertige Photovoltaikanlagen müssen nach erfolgter Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Markstammdatenregister registriert werden.
- Für den in der steckerfertigen PV-Anlage erzeugten Strom erhalten Sie keine Einspeisevergütung.
Weitere Informationen zu steckerfertigen PV-Anlagen hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) zusammengestellt.