Fähre Lodi mit Radfahrer

FahrplanFähre Konstanz-Meersburg

Die Fähre fährt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr.
Alle Abfahrten der Autofähren ab Konstanz und Meersburg finden Sie übersichtlich auf dieser Seite.

Nächste Abfahrt nach Fahrplan

Ab FährhafenAbfahrt nach FahrplanAbfahrt in
Konstanz17:25 Uhr 1 Min
Meersburg17:25 Uhr1 Min

Aktuelles Verkehrsaufkommen siehe Webcams.
Tagsüber 09:00 – 19:00 Uhr gilt der Schnellkurs.

Fahrpläne für Fährhäfen Konstanz und Meersburg

Fahrplanwechsel zum 29. März 2024

Bitte beachten Sie den ab 29. März 2024 gültigen Fahrplan für die Hochsaison. Weitere Infos zu den Kursen in der offiziellen Pressemitteilung.

Tagsüber beginnt der Schnellkurs um 9 Uhr und endet um 19 Uhr. Darüber hinaus gilt der aktuelle Fahrplan:

Ab Fährhafen Konstanz

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. Fahrplanänderungen vorbehalten.
Tagsüber 09:00 - 19:00 Uhr gilt der Schnellkurs.

Ab Fährhafen Meersburg

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. Fahrplanänderungen vorbehalten.
Tagsüber 09:00 - 19:00 Uhr gilt der Schnellkurs.

Bis 28. März 2024: Ab Fährhafen Konstanz

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. Fahrplanänderungen vorbehalten.

Bis 28. März 2024: Ab Fährhafen Meersburg

Überfahrtsdauer ca. 15 Minuten. Fahrplanänderungen vorbehalten.

Informationen für Speditionen

Fahrzeuge, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, werden in der Zeit von 05:05  bis 22:35 Uhr transportiert.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Frischetransporte sind. Diese wird vom Fährebetrieb ausgestellt.

Fahrzeuge, deren tatsächliches Gesamtgewicht 40 Tonnen überschreitet, benötigen vor der Überfahrt mit der Fähre Konstanz-Meersburg eine Ausnahmegenehmigung. Füllen Sie bitte vorab folgenden Antrag aus:

Antrag und Genehmigung für die Nutzung der Autofähre Konstanz – Meersburg mit Fahrzeugen über 40 t tatsächliches Gesamtgewicht 

Senden Sie den ausgefüllten Antrag

  • per E-Mail an faehre@stadtwerke-konstanz.de
  • per Fax an +49 7531 803-3009
  • per Post an Stadtwerke Konstanz GmbH, Fährebetrieb, Schiffstraße 41, 78464 Konstanz

Sondertransporte mit Überbreite und/oder Überhöhe müssen gesondert geprüft werden.

Die Beförderung von Fahrzeugen wie Lastkraftwagen und Gegenständen auf den Fährschiffen der Fährverbindung zwischen Konstanz und Meersburg unterliegt gewissen Einschränkungen, denen die Bodenseeschifffahrtsordnung BSO zugrunde liegt.

Eine Überfahrt ist nicht möglich für  Fahrzeuge, die infolge ihrer Bauart, Beladung oder ihrem Zustand geeignet sind, das Schiff, seine Ladung und/oder die auf dem Schiff befindlichen Personen zu gefährden oder in unzumutbarer Weise zu belästigen.

Ebenfalls können Gegenstände nicht mit der Fähre überführt werden, welche folgende Kriterien nachweisen:

  • Gegenstände, die gemäß ADR als kennzeichnungspflichtig erfasst sind, sich ihrer Beschaffenheit nach nicht für die Beförderung auf dem See eignen oder gemäß BSO nicht zugelassen sind, insbesondere explosive, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe;
  • verdichtete und verflüssigte Gase, ausgenommen Kohlensäure, verdichtete Luft und Sauerstoff und besonders als Wasser gefährdend eingestufte Stoffe (Artikel 8.01 BSO).
Illustration einer Fähre mit Standortpunkt und 3 Personen