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Saisonbeginn in den Strandbädern verzögert sich
Konstanz. Die Bädergesellschaft Konstanz (BGK) wird in den kommenden Tagen in den frei zugänglichen Strandbädern noch keine Wasseraufsicht einsetzen. Die Strandbäder bleiben aber unverändert zugänglich. Mitte Mai beginnt normalerweise in Konstanz die Strandbad-Saison. Zu erkennen ist dies an der Konstanzer Bäderflagge, die immer gehisst ist, wenn eine Wasseraufsicht vor Ort ist. Jedoch ist gegenwärtig gemäß der Bundes-Notbremse noch kein öffentlicher Badebetrieb erlaubt. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass sich bei gut besuchten Liegewiesen nur wenige Personen vollständig in den See begeben haben. Die BGK wartet daher die weitere Entwicklung und die Vorgaben durch Landesverordnungen ab. „Wir hoffen sehr, dass sich die Infektionslage schnell weiter verbessert, damit bald regulärer Badebetrieb möglich ist“, sagt BGK-Geschäftsführer Robert Grammelspacher. Die DLRG wird ihren Rettungsdienst im Schulterschluss mit den BGK im Strandbad Horn an den Wochenenden beginnen, sobald die Wasseraufsicht startet. Die Bodensee-Therme und das Rheinstrandbad sind nach wie vor geschlossen.
Mindestabstände und Vorsichtsmaßnahmen
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist weiterhin strikt einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass diese Vorgabe noch lange Zeit Gültigkeit behält. Die BGK ergreift zudem einige Vorsichtsmaßnahmen. Die Badeflöße und Bojen sind, wie schon 2020, an Land. Die beiden Kinderplanschbecken in den Strandbädern Horn und Litzelstetten werden nicht in Betrieb genommen. Die Netze an den Beachvolleyball- und Kleinspielfeldern in den Strandbädern wurden ebenso wie an den städtischen Anlagen bis auf weiteres entfernt. „In den vergangenen Tagen war zu beobachten, dass die Spielfelder genutzt, die Abstände aber nicht eingehalten wurden, so wie es die Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen eigentlich vorsieht“, berichtet der Geschäftsführer.
Hunde und Räder verboten
In den Strandbädern sind Hunde und Fahrräder ganzjährig verboten. Dies ist in der Haus- und Badeordnung sowie in der städtischen Polizei- und Umweltsatzung grundsätzlich verankert. Die BGK weist zudem auf die eindeutige Beschilderung an allen Eingängen hin. Robert Grammelspacher: „Es gibt leider nach wie vor Gäste, die sich nicht daran halten. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.“