

Konstanz. Die Stadtwerke Konstanz haben in einem Verfahren wegen unlauterer Werbeanrufe eines anderen Stromanbieters vor dem Landgericht Konstanz Recht bekommen. Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Konstanz anzurufen, um für das eigene Angebot zu werben. Es müsse die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers zu solch einem Werbeanruf vorliegen, heißt es im Urteil des Landgerichts. Vor allem dürfe in den Anrufen nicht wörtlich oder sinngemäß behauptet werden, der Anruf erfolge „im Auftrag der Stadtwerke“ oder durch die „Stromwerke Genossenschaft“. Die Beklagte müsse diese Aussagen unterlassen. Zudem dürfe keine unzutreffende Geschäftsadresse genannt werden. Im Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht oder ersatzweise Ordnungshaft.
Die Beklagte wurde weiter verurteilt, den Stadtwerken Konstanz Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang die Anrufe stattgefunden haben. Zudem muss sie die Namen der früheren Stadtwerke-Kunden nennen, die einen Stromlieferungsvertrag mit der Beklagten abgeschlossen haben. Weiter muss sie den Stadtwerken den entsprechenden Schaden ersetzen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Stadtwerke Konstanz begrüßen das Urteil. Geschäftsführer Kuno Werner: „Wir sind sehr verärgert, wie immer wieder versucht wird, unsere Kunden mit unseriösen Telefonanrufen zu verunsichern und zu Vertragsabschlüssen bei solch dubiosen Anbietern zu bewegen.“ Das Unternehmen fühlt sich in seinem Vorgehen gegen solche Methoden bestätigt: „Das Urteil ist zum Schutz der Konstanzer Bürgerinnen und Bürger wichtig.“ Ein betroffener Kunde hatte die Stadtwerke auf solch einen Anruf der Beklagten aufmerksam gemacht und Details geschildert. Kunden werden gebeten, verdächtige Anrufe bei den Stadtwerke zu melden, Kontakt: Telefon 07531/803-0.