
Rechnungserklärung Seite 9 (Wasser)

3. Zählpunkt
Der Zählpunkt oder auch die Zählpunktbezeichnung ist eine Nummer zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung der Lieferstelle. Sie bleibt immer gleich, auch wenn sich die Zählernummer bspw. auf Grund eines Zählerwechsels ändert.
4. Datum
In der Regel enthält Ihre Abrechnung zwei Daten: Den Beginn des Abrechnungszeitraums und das Ende.
Weitere Abrechnungsrelevante Zeitpunkte können sein:
- Zwischenablesungen
- Zählerwechsel
- Tarifwechsel
- Preisänderung
5. Zählwerk
Ein Zählwerk ist eine Vorrichtung zum Messen von Verbräuchen im Zähler. Der Verbrauch von Wasser wird mit einem geeichten Zähler gemessen. Der Verbrauch errechnet sich aus der Differenz der Zählerstände zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).
6. Ableseinformationen
Diese gibt an, ob der Zählerstand von uns rechnerisch ermittelt wurde (zum Beispiel bei einem Tarifwechsel oder einem Jahreswechsel innerhalb des Abrechnungszeitraumes) oder ob der Zähler durch Sie oder einen unserer Mitarbeiter abgelesen wurde.
11. Zeitraum
Gibt es im Abrechnungszeitraum einen Tarif-, Jahres- oder Zählerwechsel, haben sich die Preise geändert oder gab es eine Zwischenablesung, wird Ihr Gesamtverbrauch in mehreren Blöcken ausgewiesen. In der jeweiligen Zeile sehen Sie, in welchem Zeitraum welche Wassermenge mit welchem Preis berechnet wurden.
12. Preisart / Preis
Der Wasserpreis teilt sich auf mehrere Preisbestandteile auf, die hier als Nettopreise dargestellt sind. Einzeln ausgewiesen werden der
- Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis wird mit der verbrauchten Wassermenge multipliziert. Es enthält das Wasserentnahmeentgelt ("Wasserpfennig") in Höhe von derzeit 0,081 Euro/m³. - Grundpreis
Der Grundpreis ist abhängig von Ihrer Zählergröße und wird anders als der Verbrauchspreis nicht mit der Höhe des Verbrauchs, sondern tagesgenau verrechnet.
13. Nettobetrag / Bruttobetrag
Der Nettobetrag ergibt sich aus dem Verbrauch bzw. den Tagen (Grundpreis) multipliziert mit dem Preis.
Am Ende werden alle Nettobeträge addiert. Zusammen mit der Umsatzsteuer ergeben sie den Bruttobetrag für Ihren Wasserverbrauch, der auch auf Seite 1 ausgewiesen wird.
14. Vorjahresvergleich
Hier wird Ihr Verbrauch des Vorjahres (aus der Vorjahresabrechnung) mit Ihrem aktuellen Verbrauch (aus der aktuellen Abrechnung) verglichen. Es kann sein, dass der Abrechnungszeitraum nicht ganz 365 Tage umfasst.