
Rechnungserklärung Seite 3 (Strom)

3. Zählpunkt
Der Zählpunkt oder auch die Zählpunktbezeichnung ist eine Nummer zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung der Lieferstelle. Sie bleibt immer gleich, auch wenn sich die Zählernummer bspw. auf Grund eines Zählerwechsels ändert.
4. NBT-Code
Dieser Code dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Netzbetreibers. Jeder Netzbetreiber hat eine solche Nummer. Für eine Lieferstelle ist immer nur ein Netzbetreiber zuständig.
5. Datum
In der Regel enthält Ihre Abrechnung zwei Daten: Den Beginn des Abrechnungszeitraums und das Ende.
Weitere Abrechnungsrelevante Zeitpunkte können sein:
- Zwischenablesungen
- Zählerwechsel
- Tarifwechsel
- Preisänderung
6. Zählwerk
Ein Zählwerk ist eine Vorrichtung zum Messen von Verbräuchen. Jeder Stromzähler hat – je nach Zählertyp - ein oder zwei solcher Vorrichtungen eingebaut.
In den meisten Fällen ist ein Zähler des Typs „Eintarif-Zähler“ installiert, d.h. Ihr gesamter Verbrauch wird über eine Messvorrichtung gemessen.
Bei einem Zweitarif-Zähler mit Schwachlastregelung wird Ihr Verbrauch über zwei Messvorrichtungen gemessen, d.h., die Zählerstände der einzelnen Zählwerke werden einzeln aufgeführt und je nach Tarif mit unterschiedlichen Preisen abgerechnet:
Zählerwert HT = Hochtarif, von 6:00 bis 21:00 Uhr
Zählerwert NT = Niedertarif, von 21:00 bis 6:00 Uhr (Schwachlastzeitraum)
7. Ableseinformationen
Diese gibt an, ob der Zählerstand von uns rechnerisch ermittelt wurde (zum Beispiel bei einem Tarif- oder Jahreswechsel innerhalb des Abrechnungszeitraumes) oder ob der Zähler durch Sie oder einen unserer Mitarbeiter abgelesen wurde.
8. Zählerstand
Dies sind die einzelnen, für die Abrechnung relevanten Zählerstände, jeweils zum angegebenen Datum.
9. Differenz
Die Differenz berechnet sich aus dem alten und dem neuen Zählerstand bzw. aus den Zeiträumen der einzelnen Ablesungen.
10. Faktor
Wenn hohe Strommengen durch Ihren Zähler fließen, kann ein sogenannter Wandler eingesetzt werden. Ihr Stromverbrauch wird dann mit dem (Wandler-) Faktor multipliziert.
In der dargestellten Abrechnung entspricht die Differenz dem Verbrauch, da der Faktor 1 beträgt.
11. Verbrauch
Der Verbrauch ist das Produkt aus Faktor und Differenz. Er wird in der Einheit Kilowattstunde (kWh) angegeben. Im Falle eines Faktors mit dem Wert 1 entspricht der Verbrauch der jeweiligen Zählerstandsdifferenz. Wird ein Zähler verwendet, der einen spezifischen Faktor erfordert, unterscheiden sich wirklicher Verbrauch und Zählerstandsdifferenz.
Der Verbrauch entspricht der abzurechnenden Strommenge.
Bei einem Zweitarifzähler werden die Verbräuche aus HT und NT entsprechend unterteilt und in den meisten Tarifen für Zweitarifzähler mit unterschiedlichen Arbeitspreisen verrechnet.
12. Tarif
Mit den Preisen des hier angegebenen Tarifs wird Ihr Stromverbrauch berechnet.
Enthält der Tarif verschiedene Verbrauchsstufen (mit unterschiedlichen Preisen), wird hier die Stufe angegeben, in welcher Ihr Verbrauch abgerechnet wird. Die Zuordnung zu einer Stufe ist abhängig von Ihrem Gesamtverbrauch für 365 Tage und erfolgt automatisch.
13. Zeitraum
Gibt es im Abrechnungszeitraum einen Tarif-, Jahres- oder Zählerwechsel, haben sich die Preise geändert oder gab es eine Zwischenablesung, wird Ihr Gesamtverbrauch in mehreren Blöcken ausgewiesen. Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum wie viele Kilowattstunden mit welchem Preis berechnet wurden.
14. Preisart / Preis
Der Strompreis teilt sich auf mehrere Preisbestandteile auf, die hier als Nettopreise dargestellt sind. Einzeln ausgewiesen werden der
- Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis enthält die Preisbestandteile, die in der Preisgarantie enthalten sind. Dazu gehören der Energiepreis (Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb), die Konzessionsabgabe und der Arbeitspreis für die Netznutzung. Die Höhe des Verbrauchspreises kann nur zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung angepasst werden.
Im Tarif „SeeEnergie ÖkostromOnline“ gibt es keinen Verbrauchspreis. Hier wird nur der Energiepreis garantiert, deswegen werden Energiepreis, Konzessionsabgabe und Arbeitspreis für die Netznutzung separat ausgewiesen. - Steuern und Umlagen
Diese werden separat in der jeweils zu zahlenden Höhe ausgewiesen. In der Regel ändern sie sich zum 01. Januar. Enthält der Abrechnungszeitraum einen Jahreswechsel, ändert sich also die Höhe der Steuern und Umlagen, sodass diese mehrfach ausgeführt und mit dem jeweiligen Verbrauch des Zeitraums verrechnet werden. - Grundpreis
Der Grundpreis gehört auch zu den Preisbestandteilen, die in der Preisgarantie enthalten sind. Er enthält die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie den Grundpreis für die Netznutzung und wird anders als die anderen Preisbestandteile nicht mit der Höhe des Verbrauchs, sondern tagesgenau verrechnet.
Weitere Erläuterungen und Hintergründe zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie auf der letzten Seite Ihrer Abrechnung oder hier.