THG-Quote: Jetzt Fahrzeug bestätigen

Fahrzeug bestätigen und THG-Quote kassieren

Sie haben Ihr Elektrofahrzeug für die Auszahlung der THQ-Quote bei uns registriert. Damit auch bei der Auszahlung in 2023 alles glattläuft, müssen Sie uns lediglich bestätigen, dass das Fahrzeug sich noch immer in Ihrem Besitz befindet. 

Das funktioniert einfach und mit wenigen Klicks über unser Online-Formular. Bitte füllen Sie das Formular auch dann aus, wenn das bei uns registrierte Fahrzeug zwischenzeitlich nicht mehr besitzen.

Um die Quote beim Umweltbundesamt für Sie geltend machen zu können, benötigen wir eine Rückmeldung bis spätestens 31.07.2023.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! 

Fahrzeug bestätigen und Quote für 2023 kassieren

Unveröffentlichtes Formular

Fragen zur THG-Quote

Damit Ihr Elektroauto Geld verdient, können Sie die THG-Quote einmalig für ein oder mehrere Kalenderjahre auf die Stadtwerke Konstanz GmbH übertragen. Das erfordert eine Registrierung die verhindert, dass eine doppelte Vermarktung der Quote erfolgt.

Die gute Nachricht: Ihr bürokratischer Aufwand ist mit ein paar Klicks in wenigen Minuten erledigt und es entstehen dabei keine Nachteile oder Risiken.

Nachdem Sie sich auf der Webseite registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Auftragsbestätigung an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse (bitte auch den Spam-Ordner prüfen). Es kann einige Minuten dauern, bis die E-Mail zugestellt wird. Falls Sie keine Auftragsbestätigung erhalten, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an energieloesungen@stadtwerke-konstanz.de.

Im Anschluss an Ihre Registrierung lassen wir die THG-Quote Ihres Elektroautos beim Umweltbundesamt anerkennen. Durch unsere Marktposition als Energieversorger und das Bündeln der THG-Quoten von mehreren Fahrzeugen erhalten wir besonders gute Konditionen beim Verkauf an die Mineralölunternehmen. 

Nach Eingang Ihrer Daten prüfen wir diese und lassen Ihre Quote beim Umweltbundesamt anerkennen. Sobald der Prozess erfolgreich abgeschlossen ist, schreiben wir Ihre garantierte Prämie auf das von Ihnen angegebene Konto gut. 

Die THG-Quoten sind vom Gesetzgeber als Instrument geschaffen worden, um Gelder aus der Ölindustrie umzuverteilen. Da diese Umverteilung in jedem Fall stattfinden soll sieht das Gesetz vor, dass nicht beanspruchte Quoten von der Bundesregierung verkauft werden. Die Erlöse fließen dann ohne Zweckbindung vollständig in den Staatshaushalt. Das finden wir unfair! Deshalb setzten wir uns dafür ein, dass diese Gelder direkt bei Ihnen ankommen.

Für die THG-Quote sind nur reine Elektroautos zugelassen. Das sind Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride oder andere Verbrenner sind hingegen nicht zugelassen.

Auch leichte Nutzfahrzeuge (N1) und Busse (M3) können registriert werden. E-Roller/Speed-Pedelecs und ähnliche, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge können unter Umständen von der THG-Quote profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass diese freiwillig zugelassen wurden. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I muss entsprechend vorhanden sein.

Zur Registrierung und Anerkennung Ihrer Quote benötigen wir den Fahrzeugschein, in dem Sie als Halter*in eingetragen sein müssen. Dann spielt es auch keine Rolle, ob Ihr Fahrzeug geleast ist. 

Sollten Sie ein gebrauchtes Elektroauto gekauft haben und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Kalenderjahr geltend gemacht, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut übertragen.

Neben Ihren Kontaktdaten und der Kontoverbindung benötigen wir lediglich einige Daten zu Ihrem Fahrzeug (Kennzeichen, Zulassungsdatum) sowie einen Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Als Privatperson unterliegen die Erlöse aus dem THG-Quotenhandel nicht der Einkommenssteuer, wie das Bundesministerium für Finanzen in einer Mitteilung vom 16.05.2022 klarstellt (Mitteilung vom 16.05.2022 des BMF). Der Erlös ist keiner Einkunftsart zuzuordnen, da das Fahrzeug zum Privatvermögen gehört.

Für Gewerbetreibende, deren Fahrzeug sich im Betriebsvermögen befindet, sind erhaltene Zahlungen aus dem Quotenhandel Betriebseinnahmen und damit entsprechend als Teil des Gewinns grundsätzlich steuerpflichtig. Der Auszahlbetrag versteht sich für Firmenkunden netto zzgl. Umsatzsteuer. Sie erhalten in diesem Fall für Ihre Buchhaltung eine Gutschrift per E-Mail an Ihre Firmenadresse, so wie diese im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Bei einem Dienstwagen ist regelmäßig die/der Arbeitgeber*in die/der Fahrzeughalter*in. Die Prämie steht damit im Regelfall der/dem Arbeitgeber*in zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für die/den Arbeitnehmer*in ergeben sich somit nicht.

Da wir nicht zur steuerlichen Beratung befugt sind empfehlen wir Ihnen, im Zweifel ihren Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater zu kontaktieren.

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