Service & Kontakt Bus
Kontakt

Fragen, Anregungen, Vorschläge? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
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E-Mail: info@stadtwerke-konstanz.de
Fundbüro

Persönlichen Gegenstand im Bus verloren?
Wir helfen Ihnen in unserem Fundbüro gerne weiter:
Max-Stromeyer-Straße 21-29 (Nebengebäude B-Busbetrieb)
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
und 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Fundsachen +49 7531 803-5040
Park & Ride

Einkaufen ohne Parkplatzsuche
Nutzen Sie die Park & Ride-Parkplätze im westlichen Teil von Konstanz - ohne Stau und Parkplatzsuche kommen Sie mit Bus und Zug schnell und entspannt zum Einkaufen in die Innenstadt.
Der Rote Arnold als Modellbus

Modellbus Mercedes Benz Citaro 06 - jetzt auch zum Kaufen.
Ab sofort können Sie sich den Roten Arnold nach Hause holen - genauer gesagt eine Miniaturversion von ihm: Das Modell "Mercedes Benz Citaro 06"
Fragen und Antworten
Gilt das Baden-Württemberg-Ticket der Deutschen Bahn auch in den Konstanzer Bussen?
Wo finde ich die Beförderungsbedingungen?
Die Beförderungsbedingungen des Busbetriebs der Stadtwerke Konstanz finden Sie in unserem Downloadcenter als PDF-Dokument.
Sind Bus- und Fährekurse aufeinander abgestimmt?
Ja, allerdings kann es vorkommen, dass nicht alle Busanschlüsse erreicht werden können, da die Fähre in den Sommermonaten zwischen 9 und 20 Uhr im Schnellkurs unterwegs ist, wodurch der reguläre Fahrplan aufgehoben wird. Um dennoch kurze Wartzeiten zu gewährleisten, verkehrt die Buslinie 1 jedoch im Viertelstundentakt.
Wieso warten nicht alle Busse, wenn ein Fährschiff im Begriff ist, anzulegen?
Wo möglich versucht das Fahrpersonal, auf eintreffende Passagiere zu warten. Allerdings dauert es erfahrungsgemäß oft länger, bis alle Passagiere das Fährschiff verlassen haben und in den Bus eingestiegen sind. Auch der Zahlungsvorgang dauert unter Umständen länger. Die hierdurch entstehenden Verspätungen wären zu groß, weshalb die Busse leider nicht immer warten können.
Wir sind als Gruppe unterwegs. Was müssen wir beachten?
Große Gruppen werden gebeten, sich vorab telefonisch unter +49 7531 803-3133 oder per Mail an info@stadtwerke-konstanz.de anzumelden, damit wir für die notwendigen Kapazitäten sorgen und Sie bequem an Ihr Ziel bringen können.
Was passiert, wenn ich ohne Ticket unterwegs bin?
Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro. Dieses reduziert sich auf 5 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweist, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schülerzeitkarte und einem Schülerticket?
Die Schülerzeitkarte ist gültig für Schüler, Studenten, Auszubildende und Personen (FSJ), die das freiwillig soziale Jahr absolvieren. Das Konstanzer Schülerticket ist ausschließlich für Konstanzer Schüler, die eine allgemeinbildende Schule in Konstanz besuchen.
Darf ich mein Fahrrad mit in den Bus nehmen?
Die Fahrradmitnahme im Bus ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Einfach unten die Regelungen beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ergänzend zu §11, Allgemeine Beförderungsbestimmungen weisen wir daraufhin, dass die Mitnahme von Fahrrädern unter Einhaltung folgender Regelungen möglich ist:
1. Fahrräder werden kostenfrei befördert, ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
2. Es werden maximal 2 Fahrräder ohne Anhänger (keine Sonderbauformen)auf der ausgewiesenen Fläche gegenüber der Mitteltür befördert, sofern ausreichend Platz vorhanden ist.
3. Kinderwägen, Fahrgäste im Rollstuhl und Fahrgäste ohne Fahrrad haben stets Vorrang. Gegebenenfalls ist die Beförderung des Fahrrads zu unterbrechen.
4. Keine Fahrradbeförderung von Montag – Freitag zwischen 7:00 Uhr – 9:00 Uhr, in Schulbussen, auf der Linie 908, sowie in den Anhängern.
5. Fahrgäste mit Fahrrad müssen stets bei ihrem Fahrrad bleiben und dieses mit dem dafür vorgesehenen Gurt sichern. Für entstehende Schäden haftet der Halter des Fahrrades.
6. Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob Fahrräder zur Mitnahme zugelassen werden.
7. Kinder unter 15 Jahren mit Fahrrad nur in Begleitung Erwachsener.
Mehr Rücksicht nehmen: Klappe auf!
Werden Sie selbst aktiv und helfen Sie Menschen mit Rollstuhl beim Ein- und Ausstieg in unseren Roten Arnold.
Denn manchmal können unsere Busfahrer aus verschiedensten Gründen nicht sofort reagieren. Deshalb dürfen auch Sie jederzeit selbst die Klappe aufmachen - die Rollstuhlrampe aufklappen.
Und so funktioniert es:
Fertig! Die Fahrt kann losgehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Gemeinsam für mehr Rücksicht!
Mehr Konstanz im Leben. Deine Stadtwerke.
Gibt es eine Ermäßigung für die Begleitperson einer Person mit Behinderung?
Ist der Behindertenausweis mit dem Merkmal B versehen, fährt eine Begleitperson immer kostenlos, selbst dann, wenn der Behinderte keine Wertmarke besitzt und seine persönliche Beförderung bezahlt hat.
Was kann ich tun, wenn ich meine Fahrgastrechte verletzt sehe?
Die Stadtwerke Konstanz GmbH ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) zu ihrem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personennahverkehr (Verbraucherbeschwerde), die diese innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Linienverkehrsdienstes einreichen, innerhalb von drei Monaten ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Stadtwerke Konstanz GmbH
Busbetrieb
Max-Stromeyer-Str. 21-29
78467 Konstanz
Telefon: +49 7531 803-5070
Telefax: +49 7531 803-5123
An Verfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt das Unternehmen nicht teil.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Was kann ich tun, wenn der Fahrkartenautomat eine Störung hatte?
Bitte füllen Sie folgendes Formular aus: Störung Fahrkartenautomat
Datenschutzhinweis Videoüberwachung
Werbung auf Bussen
Sie möchten unseren Roten Arnold als fahrende Werbefläche mieten? Alle Werbeflächen an den Bussen der Stadtwerke Konstanz werden von der Firma Schwarz Außenwerbung vermietet. Für die Inhalte, die Vergabe der Werbeflächen und Preise sind die Stadtwerke Konstanz nicht verantwortlich, da die Werbeverträge direkt mit Schwarz-Außenwerbung abgeschlossen werden:
SCHWARZ-Außenwerbung GmbH
Gottlieb-Daimler-Str. 6
78467 Konstanz
Tel.: 07531/9858-0
www.schwarz-aw.de
Bitte beachten Sie, dass alle Plakatflächen im Inneren der Busse den Stadtwerken Konstanz vorbehalten sind.