Gemäß den Tarifbestimmungen müssen Sie bei Betreten des Fahrzeuges und bis zur Beendigung der Fahrt das gültige HandyTicket vorweisen können. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Smartphone während der Busnutzung einsatzbereit ist, ansonsten kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wenn das HandyTicket nicht kontrolliert werden kann. Aus Kulanz kann das Kontrollpersonal auch die Daten des vermeintlichen Schwarzfahrenden aufnehmen und im Anschluss individuell abgleichen.