Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Servicepersonals (Platzdienst), in dessen Abwesenheit des Schiffspersonals. Das Befahren/Verlassen des Fährschiffs ist erst nach ausdrücklicher Erlaubnis des Service-/Schiffspersonals gestattet.
Als Fahrradfahrer*in fahren sie auf die Fähre. Hierfür steht Ihnen noch vor den PKW die große mittlere Fahrspur der Landebrücke zur Verfügung. Fahrräder sollen im Regelfall nicht geschoben werden.