Der Energieausweis
Steckbrief für Ihre Immobilie
Wissen Sie, wie viel Energie Ihr Gebäude jedes Jahr pro Quadratmeter benötigt? Wir finden es mit Ihnen zusammen heraus. Mit dem Energieausweis können Gebäude nämlich hinsichtlich ihres Energiebedarfs bewertet werden. Heute müssen Neubauten, Bestandsgebäude und Nichtwohngebäude den energetischen Steckbriefe besitzen.
Den Ausweis bitte
Im Wesentlichen hat ein Energieausweis zwei Aufgaben. Einerseits soll er Mieterinnen und Mietern, Käuferinnen und Käufern oder Pächterinnen und Pächtern von Immobilien dabei helfen, die Bedarfs- und Verbrauchskosten einzuschätzen. Andererseits dient er der Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich.
Denn neben den Energiekosten kennzeichnen Energieausweise auch die Energieeffizienz einer Immobilie. Neben Energiebedarf oder -verbrauch, werden deshalb auch Informationen zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgas-Emissionen aufgeführt.
Wer benötigt einen Energieausweis
Nahezu jedes Gebäude. Liegt trotz Ausweispflicht kein solcher vor, drohen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro.
In folgenden Fällen besteht keine Pflicht:
- Gebäude zum Eigengebrauch (kein Verkauf, keine Vermietung)
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche
Diese Unterschiede gibt es
Energieausweise enthalten ganz allgemeine Informationen zu Heizung und Gebäude, aber auch spezifische Energiekennwerte und mögliche Modernisierungsempfehlungen.
Dabei wird zunächst zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden. In den Energieausweis für Nichtwohngebäude fließen mehr Daten als beim Wohnhaus ein. Des Weiteren gibt es auch bei der Art des Energieausweises Unterschiede: Nämlich den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise basieren auf dem theoretischen Energiebedarf. Anhand von Energie- und Baueigenschaften des Gebäudes wird mathematisch berechnet, wie hoch der Energiebedarf ist. Verbrauchsausweise hingegen zeigen den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre auf.
Für die meisten Gebäude ist lediglich ein Verbrauchsausweis verpflichtend.
In diesen Fällen benötigen Sie jedoch einen Bedarfsausweis:
- Wohngebäude/Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen, wenn Bauantrag vor dem 1. November 1997 gestellt wurde
- Nichtwohngebäude, deren Bau oder Modernisierung noch nach einem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) erfolgt ist, der vor 1977 lag
- Neubauten (kein Verbrauch der letzten drei Jahre ermittelbar)
- Bei nachträglicher Fassadendämmung bzw. bei mehr als zehn Prozent erneuerter Außenfläche
Gültig sind beide Arten für zehn Jahre.
Energieeffizienzklasse von Gebäuden
Die im Energieausweis ermittelte Energiekennzahl [kWh/m²a] liefert wertvolle Anhaltswerte zum Energieverbrauch der Immobilie und klassifiziert das Objekt in eine von A+ (niedrig) bis H (sehr hoch) reichende Effizienzklasse.
Effizienzklasse | Verbrauch (kWh/m²a) | Heizkosten (€ /m²) |
A+ | < 30 | ~ 2 |
A | < 50 | 4 |
B | < 75 | 6 |
C | < 100 | 8 |
D | < 130 | 11 |
E | < 160 | 14 |
F | < 200 | 18 |
G | < 250 | 22 |
H | > 250 | < 25 |
Jetzt unverbindlich Energieausweis anfragen
Die Kosten für den Energieausweis hängen unter anderem von der Art (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und der Größe des Gebäudes ab. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Energiekundinnen und -kunden der Stadtwerke erhalten vergünstigte Konditionen.