Preisbremsen für Strom und Gas kommen im März – Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Konstanz, 01. März 2023.
Gute Nachrichten für alle Energiekundinnen und -kunden der Stadtwerke Konstanz: In den kommenden Tagen werden die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Energie durch das Unternehmen umgesetzt und die Haushalte dadurch in den nächsten Monaten finanziell entlastet. Die entsprechenden Informationen werden die betroffenen Haushalte demnächst in den Briefkästen finden.
Zum Hintergrund: Die Beschaffungspreise für Energie sind im Verlauf des Jahres 2022, unter anderem aufgrund des Ukraine-Konflikts, extrem stark angestiegen. Das führte und führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Um den steigenden Energiekosten und den damit verbundenen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein finanzielles Entlastungspaket geschnürt. Neben der kurzfristigen Lösung, Gaskundinnen und -kunden den Dezember-Abschlag zu erlassen, wurden auch Preisbremsen für Gas und Strom beschlossen.
Die Stadtwerke Konstanz setzen diese Preisbremsen zügig um, so dass sie in den kommenden Tagen greifen werden. Aufgrund des sehr kurzen Zeitraums, der für die Umsetzung zur Verfügung stand, war dies für das Unternehmen eine große Herausforderung, da unter anderem für die Abrechnungssysteme kurzfristig neue, komplexe Lösungen entwickelt werden mussten. Den Stadtwerken Konstanz ist es aber gelungen, eine kundenfreundliche wie unkomplizierte Lösung zu finden. So haben sie für den Monat Februar bewusst keine höheren Abschläge für den Strom eingezogen. Nun werden die Preisbremsen bei Energierechnungen und der Ermittlung der Abschlagshöhe eingerechnet. Jeder betroffene Haushalt bekommt ein individuelles Anschreiben mit allen Informationen und den neuen Abschlägen. Hieraus kann auch die voraussichtliche Höhe der Entlastung für die kommenden Monate abgeleitet werden.
Die Anschreiben werden aufgrund der notwendigen und sehr komplexen Software-Umsetzung zwar mit kleiner Verspätung bis spätestens Mitte März in den Briefkästen liegen, was aber nichts daran ändert, dass die Kundinnen und Kunden noch im März fristgerecht von den Preisbremsen profitieren. Die Abschläge werden entsprechend nicht wie gewohnt zum 1. März abgebucht, sondern ausnahmsweise etwas später zum 6. März.
Und so funktionieren die Preisbremsen:
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 1. März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis. Konkret bedeutet das: In der März-Abschlagszahlung auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar enthalten. Es wird berechnet, mit welchem Strom- und Gasverbrauch 2023 pro Haushalt beziehungsweise kleinerem Gewerbe zu rechnen ist. Auf Basis dieser Jahresverbrauchsprognose wird der monatliche Entlastungsbetrag errechnet. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher für 80 Prozent des prognostizierten Stromverbrauchs maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, für 80 Prozent des prognostizierten Gasverbrauchs maximal 12 Cent brutto pro Kilowattstunde bezahlen – egal, in welchem Tarif diese sind und wie ihr derzeitiger Arbeitspreis ausgewiesen ist. Die Grundpreise bleiben von der Preisbremse unberührt. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2023, der Gesetzgeber hat sich jedoch vorbehalten, die Regelung per Verordnung bis 30. April 2024 verlängern zu können. Haushalts- und kleinere Gewerbekunden müssen nicht von sich aus aktiv werden, um von den Preisbremsen zu profitieren.
Alle ausführlichen Informationen und Details zu den Preisbremsen haben die Stadtwerke Konstanz auf ihrer Website zusammengestellt, wo auch ein Erklärfilm zu finden ist: www.stadtwerke-konstanz.de/preisbremse
Ein Rechenbeispiel (für Gas, gilt mit selber Logik aber auch für Strom):
Prognostizierter Jahresverbrauch: 20.000 kWh pro Jahr
Arbeitspreis aktueller Gas-Tarif: 18 Cent pro kWh
Arbeitspreis-Deckel: 12 Cent pro kWh
Grundpreis: 120 Euro/Jahr
20.000 kWh (prognostizierter Jahresverbrauch) * 0,8 (80 % des Verbrauchs) = 16.000 kWh/Jahr. Für diesen Verbrauch ist der Gaspreis gedeckelt.
Für die Höhe des gedeckelten Verbrauchs ergeben sich folgende Kosten:
16.000 kWh/Jahr * 12 Cent/kWh (statt 18 Cent/kWh regulär) = 1.920 Euro/Jahr
Für die restlichen 4.000 kWh/Jahr, die nicht gedeckelt sind, ergeben sich folgende Kosten:
4.000 kWh/Jahr * 18 Cent/kWh = 720 Euro/Jahr
Dazu kommen die nicht staatlich gedeckelten Grundkosten in Höhe von 120 Euro/Jahr.
Für den angenommenen Jahresverbrauch ergeben sich somit folgende Gesamtkosten:
1.920 Euro/Jahr + 720 Euro/Jahr + 120 Euro/Jahr = 2.760 Euro/Jahr
Abschlagsneuberechnung:
Der reguläre Abschlag ohne Entlastungsmaßnahme beträgt bei obigem Beispiel 310 Euro/Monat, der Abschlag nach Anwendung des Preisdeckels 230 Euro pro Monat. Im Beispiel sorgt die Preisbremse also zu einer Ersparnis von 80 Euro/Monat.
Die monatliche Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 in Höhe von 160 Euro (2 Monate * 80 Euro/Monat) wird ebenfalls mit dem Abschlag im Monat März verrechnet.