Chaos bei den Energiepreisen: Der Stand der Dinge

Allenthalben herrscht Unklarheit bezüglich der Energiekosten. Entscheidende politische Maßnahmen in Bezug auf die Energiepreise im Jahr 2024 sind entweder noch ausstehend oder befinden sich aufgrund der aktuellen unsicheren Haushaltslage Deutschlands erneut in Prüfung.

In diesem politischen und medialen Durcheinander sind unsere Endverbraucherinnen und Endverbraucher verständlicherweise stark verunsichert. Deshalb möchten wir an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Dinge informieren.

Die vorliegenden Informationen basieren auf den gegenwärtigen Bedingungen (Stand: 29.11.2023). Sie sind teilweise (noch) nicht verbindlich und können sich bis zu einer finalen Entscheidung durch die verantwortlichen politischen Gremien nochmals ändern.

Fragen und Antworten zur derzeitigen Situation

Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise (Strom, Gas und Wärme) gesetzlich zunächst bis Ende 2023 begrenzt. Von Beginn an gab es jedoch die Option, die Preisbremsen durch eine Verordnung bis April 2024 zu verlängern. Im November 2023 wurde schließlich beschlossen, die Verlängerung bis Ende März 2024 zuzulassen.

Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Nutzung der Gelder, die dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zugeführt wurden, nicht mehr für die Haushaltsplanung des aktuellen und der kommenden Jahre berücksichtigt werden dürfen. Obwohl die Finanzierung der Energiepreisbremsen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgt, hat das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre für weite Teile des Haushalts 2023 und auch für den ähnlich konstruierten WSF verhängt.

Die derzeitige Haushaltsdebatte aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils führte dazu, dass die Bundesregierung die Preisbremsen anders als kurz zuvor beschlossen nicht bis Ende März 2024 verlängern, sondern voraussichtlich bereits zum 31. Dezember 2023 auslaufen lassen wird. 

Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung die Preisbremse aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht verlängern wird, werden die Zahlungen für Strom, Gas und Wärme ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr durch staatliche Zuschüsse subventioniert. Die für Gas (12 Cent pro Kilowattstunde), Strom (40 Cent pro Kilowattstunde) und Wärme (9,5 Cent pro Kilowattstunde) geltenden Höchstpreise werden dann nicht mehr bestehen.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Energieversorger dann wieder den tatsächlichen Preis für die von Ihnen verbrauchte Energie berechnen. Das bedeutet, Sie zahlen genau das, was vertraglich vereinbart wurde. Da keine staatlichen Zuschüsse mehr gezahlt werden, bezahlen Sie für Ihre Energie künftig wieder mehr. Außer, Ihr aktueller Energiepreis liegt unterhalb der Preisdeckel der Energiepreisbremsen.
Dann ändert sich für Sie nichts.

Um die hohen Energiepreise für Haushalte abzufedern, wurde die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Reduzierung war gesetzlich bis Ende März 2024 geplant. 

Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Nutzung der Gelder, die dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zugeführt wurden, nicht mehr für die Haushaltsplanung des aktuellen und der kommenden Jahre berücksichtigt werden dürfen. Das Bundesfinanzministerium hat infolgedessen eine Ausgabensperre für weite Teile des Haushalts 2023 verhängt.

Anders als einst beschlossen wird die Anhebung der Mehrwertsteuer auf das ursprüngliche Niveau von 19 % voraussichtlich bereits zum 31. Dezember 2023 erfolgen. 

Wenn die Mehrwertsteuer wieder auf 19 % steigt, steigt der Gaspreis um 11,2 % (brutto) steigt. Zum Beispiel würde dies bei einem Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas zu einer Erhöhung von 1,44 Cent führen. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet das, dass Sie anstatt 2.400 Euro nun 2.688 Euro für Ihren Gasverbrauch bezahlen, also 288 Euro mehr pro Jahr.

Wenn die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme enden und die Mehrwertsteuer wieder steigt, könnten Ihre Energiekosten steigen.

Insofern Ihre Abschläge bei angenommenem gleichbleibenden Jahresverbrauch aufgrund gestiegener Preise nicht mehr ausreichen, werden wir sie entsprechend anpassen. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen durch Sie ist nur notwendig, wenn sich Ihr jährlicher Verbrauch erwartungsgemäß ändert. Zum Beispiel, weil Energie eingespart wird oder energieintensive Verbraucher angeschafft wurden. 

Vielen Kundinnen und -kunden wurde die Höhe der Abschlagszahlung ab 1. Januar ohne Preisbremsen bereits in der Jahresrechnung mitgeteilt.

Zuletzt haben wir die Preise für unsere Stromkundinnen und -kunden gesenkt. Ob die Preisbremsen verlängert werden oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Preissenkung. Die Preisbremsen bedeuten lediglich, dass Sie zusätzlich zu den sinkenden Preisen einen staatlichen Zuschuss erhalten haben.