Unser Wärmestromtarif: SeeEnergie ÖkostromWärmepumpe

Jetzt wirds warm...
...denn mit unserem Wärmestrom frieren Sie garantiert nie und beziehen natürlich auch 100 Prozent klimafreundlichen Ökostrom.
Dank den Beschaffungsvorteilen und geringeren Kosten im Netz sparen Sie gegenüber den herkömmlichen Stromtarifen Geld. Die Besonderheiten von Wärmestrom haben wir weiter unten nochmals für Sie zusammengestellt. Übrigens:Zwar können Sie den Tarif nicht über unseren Online-Tarifrechner abschließen, das Auftragsformular ist digital aber genauso schnell und bequem ausgefüllt.
Ihr Strompreis: Bei diesen Preisen sprechen Sie gerne über Geld
Preise gültig ab 1. Januar 2021
Erläuterungen zum Strompreis
Vorstehender Grundpreis und Arbeitspreis bilden zusammen den Strompreis. Der Netto-Grundpreis beinhaltet die Entgelte für Messstellenbetrieb (soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden) sowie den Grundpreis für die Netznutzung. Der Netto-Arbeitspreis beinhaltet den Verbrauchspreis. Dieser setzt sich zusammen aus dem Energiepreis (Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb), der Konzessionsabgabe und dem Arbeitspreis für die Netznutzung. Darüber hinaus beinhaltet der Netto-Arbeitspreis die EEG-Umlage (2021: 6,500 Cent/kWh), die KWK-Umlage (2021: 0,254 Cent/kWh), die §19-StromNEV-Umlage (2021: 0,432 Cent/kWh), die Offshore-Netzumlage (2021: 0,395 Cent/kWh), die AbLa-Umlage (2021: 0,009 Cent/kWh) sowie die Stromsteuer (derzeit: 2,050 Cent/kWh).
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (derzeit: 19%). Dadurch ergeben sich für den Arbeitspreis folgende Brutto-Preisbestandteile: EEG-Umlage 2021: 7,735 Cent/kWh, KWK-Umlage 2021: 0,302 Cent/kWh, §19-StromNEV-Umlage 2021: 0,514 Cent/kWh, Offshore-Netzumlage 2021: 0,470 Cent/kWh, AbLa-Umlage 2021: 0,011 Cent/kWh, Stromsteuer derzeit 2,440 Cent/kWh. Die Berechnung der Verbrauchsgrenzen richtet sich nach den Nettopreisen.
Angegebene Preise inkl. der aktuell ab 01.01.2021 gültigen gesetzlich vorgegebenen Steuern und Umlagen, Stand: 26.10.2020.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Preisblatt finden Sie in unserem Downloadcenter.
Was ist Wärmestrom und wie wird er erzeugt?
Bei Wärmestrom ist grundsätzlich ganz normaler Strom, der – wie der Name schon sagt – beispielsweise in Heizungen genutzt wird, um Wärme zu erzeugen. Bei uns erhalten Sie auch im Wärmestromtarif 100 Prozent klimaschonenden Ökostrom.
Der Unterschied zwischen "normalem" Strom und dem speziellen Wärmestrom liegt in der Beschaffung und der Nutzung. Als Ihr Versorger können wir den Wärmestrom an der Strombörse zu günstigeren Konditionen einkaufen und Ihnen somit auch günstiger zur Verfügung stellen.
Wenn Sie Wärmestrom nutzen, profitieren Sie darüber hinaus aufgrund von geringeren Kosten bei der Konzessionsabgabe und dem Stromtransport. Warum? Ihre sogenannte Verbrauchseinrichtung, beispielsweise die Wärmepumpe, ist unterbrechbar. Das bedeutet. dass wir als Neztbetreiber Ihre Verbrauchseinrichtung steuern können.Das hat für uns Vorteile, denn die Steuerbarkeit ist wichtig für die Stabilität des Stromnetzes.
So haben alle Vorteile: Sie profitieren von günstigen Wärmestrom-Preisen und wir von einem stabilen Stromnetz.
Welche Vorteile habe ich bei den Stadtwerken?
Mit unserem Wärmepumpen-Tarif profitieren Sie von einem günstigen Arbeitspreis, Preisgarantie und 100 Prozent umweltfreundlichem Ökostrom. Selbstverständlich sind wir auch für unsere Warmestrom-Kundinnen und Kunden jederzeit persönlich vor Ort und beantworten alle Fragen.
Bieten die Stadtwerke auch Nachtstrom an?
Ja. Im Bereich Haushaltsstrom gibt es sogenannte 2-Tarif-Produkte, die durch ihren speziellen Niedertarif in den Nachtstunden niedrigere Preise haben. Alle Preise und Informationen finden Sie über die Produktauswahl in unserer Tarifübersicht.
Information zum Stromtarif beim Einsatz von Wärmepumpen
Der Tarif „SeeEnergie ÖkostromWärmepumpe“ hat nur Gültigkeit für den Einsatz von Wärmepumpen (WP) mit einer Summenanschlussleistung >= 2 kW.
Der Stromverbrauch der Wärmepumpe wird getrennt vom sonstigen Stromverbrauch über einen separaten Zähler gemessen (Zweizählermessung). Der Kunde ist nicht berechtigt, über den Wärmepumpenzähler andere Anlagen zur Raumheizung zu betreiben.
Der Lieferant ist berechtigt, den Strombezug für elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung mit einer Summenanschlussleistung >= 2 kW täglich, außer an Sonn- und Feiertagen, in bestimmten Zeitspannen zweimal für 1,0 Stunde zu unterbrechen. Die Betriebszeit zwischen den zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als 3,0 Stunden. Typische Abschaltzeiten sind 12 bis 13 und 17.30 bis 18.30 Uhr.
Die Unterbrechung des Strombezugs für die Wärmepumpe erfolgt durch ein vom Netzbetreiber fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage (Rundsteuerempfänger). Das Schaltgerät steht im Eigentum des Netzbetreibers.
Noch unsicher?
Kein Problem – wir sind für Sie da. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gerne für Sie da. Telefonisch, online oder persönlich. Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder kommen Sie gerne vorbei. Übrigens endet bei uns der Service nicht mit dem Abschluss. Wir bleiben an Ihrer Seite – seit 1861.
Sie wollen mit uns gemeinsam rocken?
Dann nichts wie los und in wenigen Schritten bequem online Formular ausfüllen und abschließen. Alles andere, übrigens auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger, übernehmen wir gerne für Sie. Keine Sorge: Der Strom fließt selbstverständlich ohne Unterbrechung.
In Zeiten eines unübersichtlichen Energiemarktes ist es wichtig, seinem Versorger vertrauen zu können, und natürlich, dass Preis und Leistung zusammenpassen. Die jährlich vergebene Auszeichnung "TOP-Lokalversorger" des Energieverbraucherportals dient dabei als Orientierung und kennzeichnet wichtige Qualitäts- und Servicestandards bei den Preisträgern.
Wir sind stolz, Ihr TOP-Lokalversorger zu sein.