Wer macht eigentlich den Strompreis?

Was kostet eigentlich eine Kilowattstunde (kWh) Strom und wovon hängt der Strompreis im Detail ab? 

Wir erklären, welchen Anteil Ihrer Energiekosten wir als regionaler Energieversorger tatsächlich beeinflussen können und welche weiteren Komponenten darüber hinaus für die Höhe des Strompreises verantwortlich sind.

Grundsätzlich wird beim Strompreis zwischen einem Arbeits- und einem Grundpreis unterschieden. Der variable Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) berechnet und mit Ihrer verbrauchten Strommenge multipliziert. Der Grundpreis, angegeben in Euro pro Monat oder Jahr, ist hingegen unabhängig von Ihrem Stromverbrauch.

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kWh

Der Verbrauch pro Person wird anhand von Vergleichswerten kalkuliert.
Für eine genaue Berechnung tragen Sie bitte den Verbrauch Ihrer letzten Stromabrechnung ein.

Dschungel an Umlagen, Steuern und Abgaben

Um beim Einkauf im Supermarkt den an der Kasse fälligen Betrag zumindest grob überschlagen zu können, braucht es je nach Anzahl der Artikel im Einkaufswagen durchaus Übung. Aber stellen Sie sich einmal vor, beim Kauf von Schokolade, Obst oder Nudeln müssen Sie zusätzlich nicht nur die einzelnen Preise, sondern auch noch sechs unterschiedliche Steuern und Umlagen miteinander addieren. Vermutlich läge Ihre Preisschätzung ordentlich daneben.

Genau das ist die Problematik an der Zusammensetzung des Strompreises. Eine Vielzahl an Steuern, Umlagen und sonstigen Kosten sorgt dafür, dass wir als Ihr Energieversorger nur einen sehr kleinen Teil Ihrer Ausgaben für Strom überhaupt beeinflussen können. Den überwiegenden Anteil, den Sie an uns bezahlen, geben wir vollständig weiter.

Aus diesen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen

Rund 58 Prozent der Einnahmen aus einer durchschnittlichen Stromrechnung verbleiben nicht bei uns. Bei einem Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh Strom reichen wir bei Gesamtkosten von 1.125, 60 Euro (Tarif SeeEnergie ÖkostromFix, Stand 07.2022) rund 653 Euro an Netzbetreiber und Staat weiter. 

Von den etwa bei uns verbleibenden 473 Euro kaufen wir Ihren Strom ein, bezahlen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Service und Vertrieb und treiben die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende in der Region voran. 

Kreisdiagramm Zusammensetzung vom Strompreis
Strompreiszusammensetzung bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh im Tarif SeeEnergie ÖkostromFix, Stand 2023 (ohne Preisbremse)

Die drei wesentlichen Bestandteile des Strompreises

Steuern + Abgaben (27 Prozent)

Diese Steuern, Umlagen und Abgaben machen über 30 Prozent des Strompreises aus. Sie werden vom Gesetzgeber festgelegt. Oft ändern sie sich zum Jahreswechsel, sodass sich dann auch Ihre Strompreise ändern können. 

Netznutzung (20 Prozent)

Für die Instandhaltung und den Ausbau der Netze, durch die der Strom von den Kraftwerken in die Haushalte fließt, erhalten die Netzbetreiber*innen ein Entgelt, das im Strompreis abgegolten wird. Die Netzentgelte sind staatlich reguliert.

Energiepreis (53 Prozent)

Der Energiepreis beinhaltet den Einkauf von Strom an der Börse. Dieser ist komplex, da die Preise täglich schwanken. Darüber hinaus werden auch Service und Vertrieb über den Energiepreis abgegolten. Übrig bleibt die Marge des*der Lieferant*in.   

Das 1×1 der Energiesteuern

Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Sie betrug zuletzt 3,723 Cent pro Kilowattstunde und wurde zur Finanzierung des Ökostromausbaus genutzt.Durch den Wegfall der staatlichen EEG-Umlage reduziert sich der Strompreis eines 4-Personen-Haushalts mit einem Verbrauch von 2.700 kWh um rund 100 Euro brutto (ca. 12 Prozent).

Strom-, Gas- und Wasserleitungen befinden sich meist unter Straßen oder Gehwegen. Diese Verkehrswege liegen in der Regel in der Hand der jeweiligen Gemeinde. Zur Verlegung von Leitungen und Nutzung der öffentlichen Verkehrswege müssen Energieversorgungsunternehmen wie die Stadtwerke Konstanz eine Konzessionsabgabe an die entsprechende Gemeinde entrichten. Für das Strom-Netzgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH beträgt die Konzessionsabgabe 1,59 Cent/kWh.

Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, kurz: KWKG, fördert die Stromerzeugung aus sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Diese Anlagen erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom. Für letzteren zahlen die Strombetreiber*innen einen Zuschlag an die Anlagenbetreiber*innen. 

Letztverbraucher*innen mit besonders hohem Stromverbrauch, beispielsweise im produzierenden Gewerbe, bezahlen teilweise zu ihrer eigenen finanziellen Entlastung geringere Netzentgelte. Die dadurch entstehenden Fehlbeträge werden durch die § 19 StromNEV-Umlage ausgeglichen.

Aus der Offshore-Netzumlage werden Entschädigungszahlungen an Betreiber*innen von Offshore-Windparks beglichen, die durch den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz oder wegen länger andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. 

Großverbraucher*innen sollen bei drohenden Instabilitäten im Stromnetz ihren Verbrauch kurzfristig reduzieren. Diese Abschaltleistung liegt vor, wenn beispielsweise Industriebetriebe für einen bestimmten Zeitraum auf die Lieferung von Strom verzichten, sollte im Stromnetz weniger Strom zur Verfügung stehen, als nachgefragt wird. Für diese Bereitschaft erhalten die Anbieter*innen Vergütungszahlungen, die aus der Umlage finanziert werden.

Wann und warum ändert sich der Strompreis?

Häufig ändern sich die Preise für unseren Ökostrom, wenn sich staatliche Steuern, Umlagen oder Netznutzungsentgelte ändern. Diese Preisfaktoren sind für uns als Versorger nicht zu beeinflussen. 

Ebenfalls kann es zu Preisanpassungen kommen, wenn die Einkaufspreise für Energie an der Börse steigen oder sinken. Preissteigerungen können wir durch unsere Erfahrung und langfristig angelegte Einkaufspolitik oft puffern, immer ist das aber nicht möglich. 

Dank einer Preisgarantie können Sie während des Garantiezeitraumes mit stabilen Preisen rechnen. Auch dann, wenn sich Kostenbestandteile ändern. 

Ist Ihnen diese Sicherheit wichtig, achten Sie beim Abschluss Ihres Tarifs auf eine Preisgarantie.

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