Entlastungspakete: Das ändert sich auf der Energierechnung

Die jährliche Strom- und Gasabrechnung sorgt bei Endverbraucherinnen und -verbrauchern häufig für eine Menge Fragezeichen im Kopf. Eine Vielzahl an komplexen Formulierungen und jede Menge prognostizierte, tatsächliche und aufsummierte Zahlen machen die Jahresrechnung zum viel zitierten Buch mit sieben Siegeln. Schnell verschwindet die Rechnung dann an ihrem dauerhaften Platz im Aktenordner, wo sich auch ihre vielzähligen Vorgänger tummeln. Aus den Augen, aus dem Sinn – wenn auch mit einem etwas unguten Gefühl.

Durch die nun beschlossenen Entlastungspakete der Bundesregierung verschärft sich das Kopfzerbrechen über die Jahresrechnung nochmals. Der kostenlose Dezemberabschlag Gas sowie die ab März rückwirkend für Januar und Februar geltenden Preisbremsen für Strom und Gas bringen weitere komplexe Begrifflichkeiten und zusätzliche Positionen auf die ohnehin schon schwer verständliche Energierechnung.

Dem gegenüber stehen immer mehr Kundinnen und Kunden mit dem Wunsch nachzuvollziehen, ob sie auch korrekt und in vollem Umfang von den Maßnahmen der Bundesregierung profitieren. 

Warum sind Energierechnungen so kompliziert?

Als transparenter Versorger ist es unser Wunsch, dass die von uns in Rechnung gestellten Beträge bestmöglich von unseren Kundinnen und Kunden nachvollzogen werden können. Die Energieabrechnung unterliegt einer Menge rechtlicher Pflichten.
 
Das Ergebnis ist ein für viele undurchsichtiges und seitenlanges Papier, das ohne Hilfe kaum nachzuvollziehen ist. Nicht zuletzt, weil viele Begrifflichkeiten aus der Fachwelt der Energieversorgung erklärungsbedürftig sind. 
Ehepaar bei einer Energieberatung bei den Stadtwerken Konstanz
Bild: Stadtwerke Konstanz

Wir erklären Ihre Energierechnung

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Mit unserer Musterrechnung wird die sperrige Strom- und Gasrechnung nachvollziehbar. Mithilfe einfacher und detaillierter Beschreibungen erklären wir Ihnen die wesentlichen Bestandteile der Rechnung.
 
Auch die Soforthilfe Gas, die Gaskundinnen und Kunden den Dezemberabschlag erlässt, ist bereits in der Beispielrechnung aufgeführt. Was sich im Grunde ganz einfach anhört, ist in der Realität doch ein wenig komplizierter. Werfen Sie deshalb einen Blick in die Musterrechnung und vollziehen Sie nach, wie Sie durch die Übernahme des Dezemberabschlags durch die Bundesregierung entlastet werden.  
 

Preisbremsen Strom und Gas folgen

Wie alle Energieversorger beschäftigen wir uns derzeit intensiv mit der technischen Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas.

Sobald klar ist, wie diese im Detail auf den Rechnungen abgebildet werden, werden wir die Musterrechnung um die entsprechenden Erklärungen ergänzen. Wir bitten Sie diesbezüglich noch um ein wenig Geduld und informieren Sie gerne wieder. Beispielsweise über unseren kostenlosen Energie-Newsletter.